Landessynode 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht

über die Umsetzung des Beschlusses 34 der Landessynode 2003 betreffend "Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen"

 

 

 

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

 

 

 

 

 

 

 

vorgelegt

von Vizepräsident Christian Drägert



 

Bericht des Vizepräsidenten Christian Drägert

über die Umsetzung des Beschlusses 34 der Landessynode 2003 betreffend "Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen"

 

 

Hohe Synode,

sehr geehrte Schwestern und Brüder,

 

die Landessynode 2003 hat zur Vorlage "Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen" mit Beschluss Nummer 34 eine weitreichende Entscheidung getroffen.

Der Synode 2004 ist gemäß Beschluss zu berichten, was hiermit geschieht.

 

I.      Allgemeine Bemerkungen

 

1.   Die Kirchenleitung hat in ihrer ersten Sitzung nach der Landessynode am 7. Februar 2003 beschlossen, zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 34  Arbeitsgruppen einzusetzen. Diese hatten den Auftrag, die einzelnen inhaltlichen, strukturellen und baulichen Maßnahmen entscheidungsreif zu planen.  Die Arbeitsergebnisse wurden zum 27. Juni 2003 absprachegemäß vorgelegt, sodass die Kirchenleitung nach Beratung durch den Ständigen Finanzausschuss am  18. Juli 2003 die erforderlichen Beschlüsse fassen konnte (Anlage 1 und 2).

 

2.   Außerdem hat die Kirchenleitung durch Beschluss vom 7. Februar 2003 die „Arbeitsgruppe Personalwirtschaft“ zur Betreuung, Vermittlung und Beratung der von Strukturmaßnahmen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter meiner Leitung eingesetzt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind u.a. eine Vertreterin der Gesamtmitarbeitervertretung und die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Hundhausen-Kelp.

 

      Diese Arbeitsgruppe berät und beschließt über die durchzuführenden Personalmaßnahmen. Vorbereitet und ausgeführt werden die Maßnahmen von einem Stellenbüro des Zentralen Dienstes des Landeskirchenamtes unter der Geschäftsführung des Verwaltungsdirektors, Herrn Gelf.

 

      Arbeitsmittel des Stellenbüros sind u.a.

      -     eine Datenbank über alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;

      -     ein Stellenpool, in der alle frei werdenden landeskirchlichen Stellen verpflichtend eingestellt werden und der durch freiwillige Meldungen freier Stellen in  Kirchengemeinden und Kirchenkreisen ergänzt wird;

 

      Die Stellen im Stellenpool werden vorrangig mit den vom Stellenbüro betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt.

 

      Außerdem hat das Stellenbüro  „Regelungen zur sozialverträglichen Abwicklung der personalwirtschaftlichen Auswirkungen der Strukturmaßnahmen“ erarbeitet, die die Kirchenleitung am 14. März 2003 beschlossen hat. Unter dem Grundgedanken „Arbeit vor Geld“ sehen diese Regelungen Eingliederungsbeihilfen in Form von Personalkostenerstattungen anstelle von sonst ggfl. zu zahlenden Abfindungen an ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor.

 

      Nach der Landessynode habe ich mich mit der Gesamtmitarbeitervertretung der landeskirchlichen Einrichtungen alle vier Wochen getroffen. Es hat sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit herausgebildet, viele Probleme konnten besprochen und gelöst werden. Wichtig war es, dass die Situation in den jeweiligen Einrichtungen regelmäßig zurückgespiegelt wurde und auf vorhandene Probleme rasch reagiert werden konnte.

 

      Verwaltungsdirektor Gelf und Oberverwaltungsrat Rentzsch betreuen die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen.  Es wird versucht, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alternative Arbeitsplätze anzubieten. Das ist in vielen Fällen schon gelungen. Leider muss aber festgestellt werden, dass auch Kündigungen ausgesprochen werden mussten. In vielen Fällen lag dies daran, dass trotz vorhandener Angebote die Entfernung und/oder die jeweilige familiäre Situation die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu veranlassten, die Angebote nicht anzunehmen. Erschwerend kam insbesondere im  hauswirtschaftlichem Bereich hinzu, dass alternative Beschäftigungsangebote unattraktivere Arbeitsbedingungen aufwiesen.

 

      Allen Kündigungen haben die Mitarbeitervertretungen zugestimmt.

 

      In Mülheim waren ursprünglich 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind 33 in neue Stellen vermittelt worden, durch natürliche Fluktuation ausgeschieden - z.B. Verrentung oder Freistellung im Rahmen einer Altersteilzeit - oder es wurden Auflösungsverträge geschlossen.  In 27 Fällen - davon fünf geringfügige Beschäftigungen - mussten Ende 2003 Kündigungen ausgesprochen werden. Betroffen sind hier praktisch ausschließlich die Bereiche Reinigungsdienst und Küche.  Die Bemühungen um Anschlussbeschäftigungen werden auch in den Fällen, in denen gekündigt wurde, natürlich fortgesetzt.

 

      In Bad Kreuznach mussten von ursprünglich 15 Beschäftigten sechs gekündigt werden, darunter eine geringfügig Beschäftigte.

 

      Der Standort Rengsdorf wird erst mit Ablauf des 31. Juli 2004 geschlossen. Ende 2003 sind nur noch drei von 16 Beschäftigten zu vermitteln. Die Vermittlungsbemühungen in Bad Kreuznach und Rengsdorf werden durch regionale, strukturelle Arbeitsmarktprobleme erschwert.

 

3.   Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz zu den Finanzen sagen. Die für die Umbau-, Personal- und Umzugsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel bewegen sich innerhalb des durch die Synode beschlossenen Rahmens. Gegebenenfalls können noch Einsparungen erwartet werden.

 

II.   Standorte

 

1.   Wuppertal

 

Die Einzügigkeit der Kirchlichen Hochschule Wuppertal ist konzeptionell ausgearbeitet worden.

 

Planungen bezüglich der Zusammenlegung der Kirchlichen Hochschulen Wuppertal und Bethel wurden in mehreren Arbeitssitzungen einer Arbeitsgruppe, die durch die westfälische und rheinische Kirchenleitung berufen worden ist, erörtert.  Ergebnis der Beratung ist, dass zunächst eine gemeinsame Hochschule an zwei Standorten angestrebt werden soll.

 

Zu fragen bleibt natürlich, ob dieses Modell für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig ist, oder doch eine Zusammenlegung an einem Standort notwendig wird. Ich darf in diesem Zusammenhang meinem Kollegen aus der westfälischen Kirche, Vizepräsident Winterhoff,  zitieren, der in seinem Bericht zur westfälischen Landessynode 2003 folgendes ausführt: „Gingen die ursprünglichen Überlegungen einer Zusammenführung „zunächst“ noch von zwei Standorten aus, wird immer deutlicher, dass man mit diesem Konzept auf Dauer kein nennenswertes Einsparungspotential realisieren kann. Wir werden also das „zunächst“ deutlich definieren müssen... .“

 

Bereits zum 1. Januar 2004 ist die Zusammenführung des reformierten Seminars und des Predigerseminars Bad Kreuznach vollzogen worden. Die Ausbildung ist in Wuppertal angelaufen.

 

Das Pastoralkolleg beendet seine Arbeit in Rengsdorf am 31. Juli 2004.  Die Planungen laufen zurzeit. Seitens des Pastoralkollegs wird konstruktiv auf die Standortverlagerung hingearbeitet, so dass der Zeitplan erfüllt werden kann. Entsprechendes gilt für die Zusammenlegung der Bibliotheken.

 

Die Planungen der Umbaumaßnahmen in Wuppertal auf dem Gelände der Kirchlichen Hochschule sind so weit fortgeschritten, dass die beiden Einrichtungen Arbeitsstelle Gottesdienst und Kindergottesdienst und das Amt für Gemeindeentwicklung und missionarische Dienste am 1. April dieses Jahres ihre Arbeit dort aufnehmen können. Der Umbau für das Pastoralkolleg wird neben den weiteren Umbauten im Bereich der Studentenzimmer Ende September 2004 beendet sein, sodass ab dem 2. Halbjahr 2004 die Kurse des Pastoralkollegs in Wuppertal stattfinden werden.

 

Nach intensiver Beratung mit den betroffenen Einrichtungen als auch im Ständigen Finanzausschuss hat die Kirchenleitung entschieden, im Mittelpunkt der Anlage der Kirchlichen Hochschule eine Kapelle als spirituelles Zentrum zu errichten. Dies ist der einzige neue zusätzliche Baukörper auf dem Gelände. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen bei ca.80.000 €.

 

Für die Immobilie Bad Kreuznach haben sich unsere Hoffnungen zerschlagen, dass entweder für die Kreuznacher Diakonie oder das Diakonische Werk des Kirchenkreises An Nahe und Glan eine Nutzung möglich wäre. Es liegt  in der zuständigen Abteilung VI ein Mietangebot vor, gleichzeitig aber auch - relativ neu - ein Kaufangebot durch einen Interessenten. Hier dürfte in Kürze ein positives Ergebnis erzielbar sein.

 

Für das Pastoralkolleg in Rengsdorf gibt es derzeit wage Anfragen. Hier ist die zuständige Abteilung VI angesichts  etwas größerer zeitlicher Spielräume allerdings auch noch nicht stärker aktiv geworden.

 

 

2.     Bonn-Bad Godesberg

 

Die Ev. Akademie der Ev. Kirche im Rheinland hat ihre Arbeit planmäßig zum 31.12.2003 in Mülheim an der Ruhr beendet. Sie hat ihre Arbeit am 01.01.2004 im Haus Mandelbaumweg 2 in Bonn-Bad Godesberg aufgenommen. In mehreren Arbeitssitzungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Akademie, dem Pädagogisch-Theologischen Institut (PTI) und des Landeskirchenamtes wurden die notwendigen Planungen zügig ausgearbeitet. Es wurde eine gemeinsame Verwaltung und Hauswirtschaft für beide Einrichtungen, dem PTI und der Akademie, eingerichtet. Die erforderlichen nicht sehr umfangreichen Umbaumaßnahmen wurden durchgeführt und sind größtenteils abgeschlossen.

 

Das Gebäude Mandelbaumweg 2 erhält als Ausdruck des gemeinsamen Anspruchs der beiden Einrichtungen den Namen „Haus der Begegnung.“

 

In Bonn - Bad Godesberg hat sich eine Zusammenarbeit mit der Johannes-Kirchengemeinde entwickelt. Es besteht die Möglichkeit, das Gemeindezentrum insbesondere für geistliche Veranstaltungen auch für das PTI und die Akademie zu nutzen.  Die ursprünglichen Überlegungen über den Bau einer Kapelle in Godesberg wurden daher zunächst nicht weiter verfolgt.

 

Der Arbeitsbereich Konfirmandenarbeit verbleibt im PTI. Das Schulvikariat wird zukünftig im Rahmen des integrierten pädagogischen Vikariats durchgeführt. Die Gesamtverantwortung liegt beim Predigerseminar Wuppertal. Für die Durchführung des Vikariats werden die Lernorte Predigerseminar Wuppertal und PTI gleichermaßen berücksichtigt. Die bisherige Dozentenstelle mit dem Arbeitsfeld Schulvikariat verbleibt deshalb im PTI.

 

Durch die Verlegung der Ev. Akademie nach Bonn - Bad Godesberg werden die Stellenpläne der beiden eigenständigen Einrichtungen PTI und Akademie ab 2004 um insgesamt um 42,15 Stellen reduziert. Der Personalbestand im Gebäude Mandelbaumweg 2 umfasst ab 2004 insgesamt 43,5 Stellen.

 

Für die Immobilie Mülheim war im Sommer bereits ein ernsthafter Bewerber gefunden worden, der auch einen Planungsauftrag erteilt hatte. Leider musste er wegen einer Verzögerung bei einem anderen Objekt das Übernahmeangebot zumindest vorläufig zurückziehen. Eine Bewerbung für einen Teil des Grundstücks liegt allerdings schon länger vor. Interesse eines neuen Bewerbers ist kurz vor Weihnachten bei uns angemeldet worden. Insgesamt zeigt sich aber, dass die Vermarktung eines derartigen Grundstückes in der heutigen Zeit relativ schwierig ist.

 

 

3.     Schulen, Internate, Hackhauser Hof

 

Nach umfangreichen Verhandlungen mit der Kaiserswerther Diakonie hat das Kuratorium Ende Oktober 2003 dem Übernahmekonzept für das Internat zugestimmt. Die Vereinbarung ist unterschriftsreif ausgearbeitet worden. Das Internat soll zum August 2004 an die Kaiserswerther Diakonie übergehen, die es dort in reduzierter Form im Rahmen eines aufzubauenden Familienzentrums weiterführen wird. Dabei wird das Grundstück im Eigentum der Landeskirche bleiben, für die Zeit der Nutzung übernimmt die Kaiserswerther Diakonie aber alle mit der Immobilie verbundenen Kosten und zahlt darüber hinaus einen Pachtzins an die Landeskirche, der dem Grundstückswert in der derzeitigen Nutzung entspricht.

 

Das Tagesinternat bleibt erhalten und wird in anderer Form von der Diakonie weitergeführt.

 

Die erforderlichen Umbaumaßnahmen bezüglich des Schul- und Internatskomplexes in Hilden sind ordnungsgemäß geplant und werden in den nächsten Monaten umgesetzt werden, so dass bis zum Jahresende 2004 mit der Fertigstellung der Sanierung der Internatsgebäude im Schulzentrum Hilden zu rechnen ist. Es können 120 Internatsplätze vorgehalten werden.

 

Die Ev. Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof in Solingen wird im Jahre 2004 saniert und erweitert. Diese Maßnahmen sind spätestens Anfang 2005 abgeschlossen. Trotz drastischer Einsparungen im Landesjugendplan im Rahmen der finanziellen Entscheidungen des Landes NRW sind die geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen weiterhin gerechtfertigt.

 

 

4.     Medienverband

 

Die Medienverband gGmbH (Medienverband) befindet sich zurzeit in Gründung. Im vergangenen Jahr sind alle erforderlichen Beschlüsse über die Neubildung gefasst worden. Es haben ausführliche Beratungsgespräche zwischen Presseverband und  Landeskirche stattgefunden. Mit Hilfe  juristischer wie betriebswirtschaftlicher Beratung konnte diese schwierige Arbeit bewältigt werden.  Der Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft wurde durch die  Kirchenleitung berufen. Zurzeit findet ein Ausschreibungsverfahren für die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer des Medienverbandes statt.

 

Ende des Jahres 2004, Anfang 2005 sollen sowohl der Medienverband als auch der epd-West e.V. in das Film Funk Fernseh Zentrum (FFFZ) in Düsseldorf umziehen. Dazu ist es erforderlich, notwendigen Büroraum zur Verfügung zu stellen. Einige Zimmer des FFFZ sollen daher in Büros umgewandelt werden. Als Kompensation werden auf dem Dach des FFFZ sechs neue Zimmer gebaut, außerdem ein weiterer Besprechungsraum.  Die Kosten bezüglich dieser Umbaumaßnahmen liegen weit unter den im landessynodalen Beschluss 2003 angegebenen Finanzmitteln.

 

 

5.     Die übrigen Einrichtungen

 

Bereits zum 7. Oktober 2003  ist die Arbeitsstelle für Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst und Freiwillige Friedensdienste aus dem Haus Landeskirchliche Dienste in das Studentenwohnheim in Bonn umgezogen.

 

Die Ev. Hauptstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Ev. Kirche im Rheinland und die Studienstelle Christen und Juden werden nach der Landessynode in das ehemalige Pfarrhaus Graf-Recke-Straße 209 a in Düsseldorf aus dem Haus Landeskirchlicher Dienste bzw. dem Landeskirchenamt dorthin umziehen.

 

Das Dienstgebäude Graf-Recke-Straße 209 wird unter Einbeziehung eines Teiles des Studentenwohnheimes planmäßig so umgebaut, dass die Einrichtungen aus dem Haus Landeskirchlicher Dienste, die nicht an andere Stellen umziehen, dort untergebracht werden können. Dies soll bis Anfang 2005 erfolgt sein.

 

Das Haus Landeskirchlicher Dienste in Düsseldorf wird erst im Laufe des Jahres, oder Anfang 2005 nach und nach frei werden. Hier gibt es Verbindungen zu Maklern. Der Verkauf dieses Grundstücks dürfte angesichts seiner Lage weniger Probleme bereiten, als der der anderen Immobilien.

 

 

6.     Ich komme zum Schluss

 

Wir befinden uns in einer bedeutenden Phase eines wichtigen Anpassungsprozesses der Ev. Kirche im Rheinland, eines Anpassungsprozesses, der dringend erforderlich ist und umfassend in den nächsten Jahren weitergeführt werden muss. Der Weg wird oft schmerzhaft und sicherlich mit Risiken belastet sein, aber wir müssen ihn gehen.

Danken möchte ich zum Abschluss aber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die es durch ihren Einsatz geschafft haben, trotz aller Probleme ein bisher positives Arbeitsergebnis zu erreichen.

 

Ich danke Ihnen.


Anlage 1

 

Auszug

aus dem Protokoll der Landessynode

der Evangelischen Kirche im Rheinland

vom 10. Januar 2003

 

 

Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen

und

Antrag der Kreissynode Düsseldorf-Nord betr. Erhalt des Internats des Theodor-Fliedner-Gymnasiums

und

Anträge der Kreissynoden Bad Godesberg-Voreifel, Koblenz, Köln-Süd, An Nahe und Glan, Ottweiler, Saarbrücken und Völklingen betr. Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen

 

 

Beschluss  34: 

I.    Zur Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen werden folgende Entscheidungen getroffen:

        1. Der Standort Wuppertal wird Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung.

             a)   Die Kirchliche Hochschule wird einzügig als Einrichtung der Evangelischen Kirche im Rheinland fortgeführt.

             b)   Das Predigerseminar Bad Kreuznach wird unter Aufgabe des Standortes Bad Kreuznach auf das Gelände der Kirchlichen Hochschule nach Wuppertal verlegt.

             c)   Das Pastoralkolleg wird unter Aufgabe seines Standortes in Rengsdorf auf das Gelände der Kirchlichen Hochschule nach Wuppertal verlegt.

             d)   Die Landeskirchliche Bibliothek im Landeskirchenamt Düsseldorf wird nach Wuppertal verlegt und mit der dortigen Bibliothek zusammengeführt.

        2. Bonn-Bad Godesberg wird Standort für zwei eigenständige Einrichtungen.

             a)   Das Pädagogisch-Theologische Institut verbleibt.

             b)   Die Evangelische Akademie wird unter Aufgabe des Standortes Mülheim als eigenständige Einrichtung in das Gebäude des Pädagogisch-Theologischen Instituts verlegt.

        3. Der Standort des jetzigen Film Funk Fernseh Zentrums in Düsseldorf (FFFZ) wird Sitz des zu gründenden Medienverbandes.

        4. Im Bereich der Schulen und Internate werden 500.000 Euro eingespart.

           Im Raum Düsseldorf wird ein Internat mit 120 Internatsplätzen im Schulzentrum in Hilden vorgehalten. Das Internat Düsseldorf - Kaiserswerth wird geschlossen.

           Die Fortführung des Tagesinternates in Düsseldorf-Kaiserswerth wird auf dem Schulgelände sicher gestellt.

        5. Die Evangelische Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof, Solingen, verbleibt in Solingen.

      6  Das Haus der Stille verbleibt in Rengsdorf.

        7. Das Verwaltungsgebäude Rochusstraße 44 in Düsseldorf (Haus Landeskirchliche Dienste) wird aufgegeben. Die Kirchenleitung regelt die Verteilung der dort ansässigen Einrichtungen.

 

II.   Aufträge an die Kirchenleitung:

        1. Die Kirchenleitung wird beauftragt, die Entscheidungen unter Abschnitt I so schnell wie möglich umzusetzen.

        2. Die Kirchenleitung wird beauftragt, mit der Evangelischen Kirche von Westfalen Verhandlungen über die gemeinsame Trägerschaft einer Kirchlichen Hochschule aufzunehmen, die zukünftige Weiterentwicklungen ermöglichen, auch im Hinblick auf die Strukturüberlegungen auf EKD-Ebene.

        3. Die Kirchenleitung wird beauftragt, Verhandlungen mit diakonischen Trägern über eine Weiterverwendung des Internates Düsseldorf-Kaiserswerth aufzunehmen. Eine Entscheidung ist bis Mai 2003 zu treffen.

        4. Die Kirchenleitung wird beauftragt, unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse und der betroffenen Einrichtungen inhaltliche Konzeptionen einschließlich der personellen Ausstattungen für die von den unter Abschnitt I betroffenen Einrichtungen zu erarbeiten und umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die bisher dem Pädagogisch-Theologischen Institut zugeordnete Vikarsausbildung und der Fachbereich Kirchlicher Unterricht nach Wuppertal verlagert werden sollen.

        5. Die Kirchenleitung wird beauftragt, mit der Gesamtmitarbeitervertretung der landeskirchlichen Ämter, Einrichtungen und Werke und den Mitarbeitervertretungen der betroffenen Einrichtungen die notwendigen Gespräche unter Berücksichtigung der ihnen zustehenden Mitwirkungsrechte fortzuführen und sozialverträgliche Lösungen zu finden.

        6. Der Landessynode 2004 ist zu berichten.

        7. Die Kirchenleitung wird beauftragt bis zur Landessynode 2005 die Verfahrensweisen für die Entwicklung einer Gesamtkonzeption vorzunehmen.

 

III.  Damit sind die Anträge der Kreissynode Düsseldorf-Nord betr. Erhalt des Internats des Theodor-Fliedner-Gymnasiums und der Kreissynoden Bad Godesberg-Voreifel, Koblenz, Köln-Süd, An Nahe und Glan, Ottweiler, Saarbrücken und Völklingen betr. Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen erledigt bzw. abgelehnt.

(Mit großer Mehrheit, bei drei Gegenstimmen
und wenigen Enthaltungen)

 

 


Anlage 2

 

Betr.:     Umsetzung des Beschlusses 34 der Landessynode 2003 betreffend "Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen"

 

Beschluss der Kirchenleitung vom 18. Juli 2003:

 

I.

 

Die Berichte der Arbeitsgruppen (A-I gemäß Zusammenstellung der Berichte der Arbeitsgruppen) zur Umsetzung des Beschlusses 34 der Landessynode 2003 betreffend "Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen" werden zur Kenntnis genommen.

 

 

II.

 

Zu den konzeptionellen Überlegungen der Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Beschlusses 34 der Landessynode 2003 betreffend "Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen" werden folgende Entscheidungen getroffen:

 

Zu C      Medienverband (3a):

 

        Im Zusammenhang mit der Gründung des Medienverbandes der Evangelischen Kirche im Rheinland wird das noch architektonisch auszugestaltende Baumodell D (Umwidmung zweier Dienstwohnungen in Büroräume und Schaffung weiterer Büroräume auf dem bisherigen Grundstück des Film Funk Fernseh Zentrums) mit einem Investitionsvolumen in Höhe bis zu 1.300.000 € realisiert. Dazu werden die zweckgebundenen Rücklagemittel des Film Funk Fernseh Zentrums in Höhe von 1.060.000 € eingesetzt. Ausgeschlossen ist dabei eine statisch außerordentlich aufwändige Überbauung der Tiefgarageneinfahrt. Nach Realisierung des Modells D sollen ca. 40 bis 43 Hotelzimmer zur Verfügung stehen.

 

        Um den kurzfristig entstehenden Mitarbeitendenüberhang des Medienverbandes hinsichtlich der räumlichen Unterbringung zu berücksichtigen, kann ggfl. das Haus Amsterdamer Str. 31 für eine entsprechende Nutzung angemessen renoviert und genutzt werden. Diese Renovierung darf einer sinnvollen Folgenutzung nicht entgegenstehen.

 

 

Zu D Bereich Kirchliche Hochschule, Predigerseminar, Pastoralkolleg, Arbeitsstelle Gottesdienst und Kindergottesdienst, Amt für Gemeindeentwicklung und missionarische Dienste (3 b):

 

        1.   Der Zusammenschluss der eigenständigen Einrichtungen trägt als Arbeitstitel den Namen „Theologisches Aus- und Fortbildungszentrum Wuppertal“.

        2.   Die inhaltlichen Konzeptionen und die geplanten Kooperationen der künftig am Standort Wuppertal bestehenden eigenständigen Einrichtungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

        3.   Der Kostenrahmen für die notwendigen Umbaumaßnahmen beträgt 3.810.000 Euro. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Terminplan umgesetzt werden.

             Die Finanzierung erfolgt mit 695.360 Euro aus zweckgebundenen Rücklagemitteln für die Sanierung der Studentenwohnheimzimmer der Kirchlichen Hochschule, mit 334.640 Euro aus AfA-Mitteln des Aus- und Fortbildungszentrums Wuppertal und mit 2.780.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage.

        4.   Die Terminplanung für die Umbaumaßnahmen wird wie folgt festgelegt:

             a)   bis Anfang 2004 Umbau des Hauses 9a/b für Amt für Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste, Arbeitsstelle für Gottesdienst und Kindergottesdienst sowie Rektorat des Pastoralkollegs.

             b)   bis Oktober 2004 Umbau Haus 13 a/b für Pastoralkolleg und Umbau Haus 9c (Mensa/Sitzungsraum 8).

        5.   a)   Das Predigerseminar Bad Kreuznach stellt seinen Betrieb zum 31.12.2003 ein. Die Arbeit des Predigerseminars wird ab 1.1.2004 durch Fusion mit dem Reformierten Seminar in Wuppertal im Theologischen Aus- und Fortbildungszentrum Wuppertal fortgesetzt.

             b)   Das Amt für Gemeindeentwicklung und missionarische Dienste der Ev. Kirche im Rheinland und die Arbeitsstelle für Gottesdienst und Kindergottesdienst werden zum 1.3.2004 aus ihren bisherigen Düsseldorfer Dienststellen in das Theologische Aus- und Fortbildungszentrum Wuppertal verlegt.

             c)   Das Pastoralkolleg Rengsdorf stellt seinen Betrieb zum 31.7.2004 ein. Die Arbeit des Pastoralkollegs wird ab 1.9.2004 im Theologischen Aus- und Fortbildungszentrum Wuppertal fortgesetzt.

        6.   Die künftigen Stellenpläne für die demnächst am Standort Wuppertal bestehenden „landeskirchlichen“ Einrichtungen (Anlage D 1) werden festgestellt.

        7.   Ab Januar 2004 wird ein „Runder Tisch der Leitenden“ (unter Beteiligung der Abteilung I) für generelle Absprachen und Fortentwicklung der Kooperationsmöglichkeiten institutionalisiert.

        8.   Die Leitung der Zentralen Dienste (Dienst- und Fachaufsicht) wird durch einen Verwaltungsausschuss, bestehend aus den Leitenden der landeskirchlichen Einrichtungen, wahrgenommen.

 

 

Zu E Pädagogisch-Theologisches Institut, Evangelische Akademie (3 c):

 

        1.   Die Evangelische Akademie der Evangelischen Kirche im Rheinland beendet ihre Arbeit zum 31.12. 2003 in Mühlheim an der Ruhr. Sie wird im Januar 2004 in das Haus Mandelbaumweg 2 in Bonn - Bad Godesberg überwechseln und dort ihre Arbeit fortzusetzen.

 

        2.   Das Haus Mandelbaumweg 2 in Bonn - Bad Godesberg wird gemeinsamer Sitz der beiden eigenständigen Einrichtungen der Evangelischen Kirche im Rheinland:

             die Evangelische Akademie und das Pädagogisch - Theologische Institut.

 

        3.   Zur Durchführung und Abwicklung ihrer Tagungen bedienen sich die Evangelische Akademie und das Pädagogisch - Theologische Institut einer gemeinsamen Verwaltung und Hauswirtschaft. "Die Ordnung über die Zusammenarbeit der Evangelischen Akademie und des Pädagogisch - Theologischen Instituts" regelt die gemeinsamen Angelegenheiten (Anlage E 1).

 

             Die Grund- und Konferenzordnung des Pädagogisch - Theologischen Instituts ist bis zum 31.12. 2003 entsprechend anzupassen.

 

        4.   Die Dienst- und Fachaufsicht über die gemeinsame Verwaltung und Hauswirtschaft wird von der jeweiligen Sprecherin / dem jeweiligen Sprecher des gesamten Hauses in Verbindung mit der Abteilung Erziehung und Bildung (IV) wahrgenommen.

 

        5.   Durch die Verlegung der Ev. Akademie nach Bad Godesberg werden die Stellenpläne der beiden eigenständigen Einrichtungen ab 2004 um insgesamt 42,15 Stellen reduziert. Der Personalbestand im Gebäude Mandelbaumweg 2 umfasst ab 2004 insgesamt 43,5 Stellen (Anlage E 2).

 

        6.   Die Haushalte werden in Anlehnung an das Organigramm (Anlage E 2) für die Evangelische Akademie, das Pädagogisch-Theologische Institut, die Verwaltung und Hauswirtschaft aufgestellt. Die festgestellten Sacheinnahmen und -ausgaben werden so weit wie möglich den jeweiligen Einrichtungen zugeordnet.

 

        7.   Für erforderliche Umbaumaßnahmen im Haus Mandelbaumweg 2 werden Mittel in Höhe bis zu 395 000,00 € aus AfA-Mitteln des Pädagogisch-Theologischen Institutes bereit gestellt (Anlage E 3).

 

        8.   Der Arbeitsbereich Konfirmandenarbeit verbleibt im Pädagogisch - Theologischen Institut.

 

        9.   Das Schulvikariat wird zukünftig im Rahmen des Integrierten Pädagogischen Vikariats durchgeführt. Die Gesamtverantwortung liegt beim Predigerseminar Wuppertal. Für die Durchführung des Integrierten Pädagogischen Vikariats werden die Lernorte Predigerseminar und Pädagogisch - Theologisches Institut gleichermaßen berücksichtigt. Die bisherige Dozentenstelle mit dem Arbeitsfeld Schulvikariat verbleibt deshalb im Pädagogisch - Theologischen Institut.

 

        10. Das Gebäude Mandelbaumweg 2 erhält als Ausdruck des gemeinsamen Anspruchs der beiden Einrichtungen Evangelische Akademie und Pädagogisch - Theologisches Institut ab dem 1. Januar 2004 in Fortsetzung der Tradition den Namen: "Haus der Begegnung".

 

 

Zu F Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof (3 d):

 

        1.   Der Vertrag zwischen dem Hackhauser Hof e. V. und der Evangelischen Kirche im Rheinland über die Zusammenarbeit im Bereich der Jugendbildungsarbeit wird abgeschlossen (Anlage F 1).

 

        2.   Zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland und dem Hackhauser Hof e. V. wird ein Gestellungsvertrag über die Landespfarrerin / den Landespfarrer beim Hackhauser Hof e. V. abgeschlossen (Anlage F 3).

 

        3.   a)   Für die Sicherung und den Ausbau der Arbeit in der Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof e.V. sind Mittel in Höhe von 3.750.000,00 € für die notwendigen Neubau-, Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaft Hackhauser Hof, 42697 Solingen erforderlich.

        b)   Zur Finanzierung der Maßnahmen werden aus der Ausgleichsrücklage 2.283.200,00 € sowie der Erlös aus dem Verkauf der Ev. Jugendakademie Radevormwald in Höhe von 1.250.000,00 € zur Verfügung gestellt. Der Verein Hackhauser Hof e. V. stellt 116.800,00 € zur Verfügung. 100.000 € werden aus AfA-Mitteln der Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof zur Verfügung gestellt.

        c)   Der Außerordentliche Haushaltsplan wird in Einnahme und Ausgabe mit 3.750.000,00 € beschlossen.

 

 

Zu G Internate:

 

        Dem Verhandlungsergebnis mit der Kaiserswerther Diakonie über eine Weiterverwendung des Internates Düsseldorf - Kaiserswerth wird unter nachfolgenden Rahmenbedingungen zugestimmt:

        a)   Das Gelände des Internates Düsseldorf - Kaiserswerth wird an die Kaiserswerther Diakonie übergeben, damit diese neben dem Internatsbetrieb mit mindestens 50 Plätzen zusätzlich die Einrichtung eines Familienzentrums, in dem viele Angebote für Familien in Bereichen Betreuung, Beratung und Bildung gebündelt werden sollen, und weitere Planungen umsetzen kann.

        b)   Als Zeitpunkte werden vereinbart:

             01.09.2003        Beginn der Umbauarbeiten durch die Kaiserswerther Diakonie

             31.12.2003        Einstellung des Bereiches Hauswirtschaft des Internates

             01.08.2004        Übergabe des Internates Düsseldorf - Kaiserswerth an die Kaiserswerther Diakonie

             01.08.2005        Übergabe des Tagesinternates Düsseldorf - Kaiserswerth an die Kaiserswerther Diakonie

        c)   Übernahme von Kosten für die Internatsgebäude für

             - notwendige und bekannte Kosten zunächst zurückgestellter Instandhaltung 348.037,00 Euro

             - vorbeugenden Brandschutz, sowie Auflagen der Bauaufsicht 118.700,00 Euro.

             Der Betrag in Höhe von 466.737,00 Euro wird der Kaiserswerther Diakonie zur Behebung der vorgenannten Mängel aus AfA-Mitteln des Internates Düsseldorf - Kaiserswerth und aus AfA-Mitteln der Ev. Akademie Mülheim/Ruhr zur Verfügung gestellt.

        d)   Die Übergabe des Internates erfolgt im Wege der Erbpacht für einen Zeitraum von 49 Jahren.

        e)   Das Landeskirchenamt wird beauftragt, die notwendigen Vertragsverhandlungen unter der Voraussetzung zu führen, dass ein Erbpachtzins von 4 % des Grundstückswertes einschließlich Wertsicherungsklausel vereinbart wird.

 

 

Zu H Haus landeskirchliche Dienste:

 

        1.   Das Landeskirchenamt wird beauftragt:

        a)   das Pfarrhaus in der Graf-Recke-Straße 209 a in Düsseldorf zu einem Bürogebäude umgestalten zu lassen;

             b)   im ehemaligen Schultrakt und im Studentenwohnheim in der Graf-Recke-Straße 209 in Düsseldorf durch Umbau und Renovierung die erforderlichen Räume für die Verlegung von Dienststellen und Einrichtungen aus dem Haus Landeskirchliche Dienste zu schaffen.

 

        Die Aufträge beinhalten die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und die Möblierung der Räume. Für die Finanzierung ist noch eine besondere Vorlage notwendig.

 

        2.   Die Arbeitsstelle für Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst und Freiwillige Friedensdienste der Ev. Kirche im Rheinland wird zum 1. Oktober 2003 aus dem Haus Landeskirchliche Dienste Düsseldorf in das Ev. Studentenwohnheim Bonn, Venusbergweg 4 verlegt. Dem Sondervermögen Ev. Studentinnen- und Studentengemeinden und -wohnheime der Ev. Kirche im Rheinland sind die hierfür notwendigen Umbau- und Einrichtungskosten zu erstatten. Für die Finanzierung gilt dasselbe wie zu 1.

 

        3.   Die Ev. Hauptstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Ev. Kirche im Rheinland und die Studienstelle Christen und Juden werden nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen am ehemaligen Pfarrhaus Graf-Recke-Straße 209 a in Düsseldorf aus dem Haus Landeskirchliche Dienste bzw. dem Landeskirchenamt dorthin verlegt.

 

        4.   Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, die Umzugstermine der Einrichtungen, die dann noch im Haus landeskirchliche Dienste verbleiben und in die Graf-Recke-Straße 209 in Düsseldorf verlegt werden, festzusetzen.

 

        5.   Die Frage der Herauslösung des Dienstgebäudes Graf-Recke-Straße 209 in Düsseldorf aus dem Sondervermögen Ev. Studentinnen- und Studentengemeinden und -wohnheime der Ev. Kirche im Rheinland in die allgemeine Liegenschaftsverwaltung ist zu klären.

 

 

(Die Berichte der Arbeitsgruppen und die Anlagen zum Beschluss sind hier nicht abgedruckt.)