Die Taufe: Antworten auf die wichtigsten organisatorischen und rechtlichen Fragen

Was steckt hinter einer Taufe? Und was ist zu beachten und zu organisieren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer kann getauft werden?

Ein Kind kann evangelisch getauft werden, wenn wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört. In Ausnahmefällen kann auch eine Taufe erfolgen, wenn anstelle der Eltern ein evangelischer Christ oder eine Christin für die evangelische Erziehung des Täuflings Sorge trägt. Das Presbyterium muss diese Ausnahme genehmigen (Lebensordnungsgesetz der evangelischen Kirche im Rheinland, § 17). Religionsmündige Erwachsene müssen vor ihrer Taufe im christlichen Glauben unterwiesen werden (Kirchenordnung der evangelischen Kirche im Rheinland, Art 79, Satz 3). Noch nicht religionsmündige Jugendliche, die als Kind nicht getauft wurden, können sich kurz vor der Konfirmation oder im Rahmen des Konfirmationsgottesdiensts taufen lassen.

Was kostet eine Taufe?

Für Kirchenmitglieder ist eine Taufe in ihrer Gemeinde kostenlos. Wer im Anschluss eine Familienfeier ausrichtet, muss deren Kosten tragen. Doch eigentlich geht es bei der Taufe nicht um ein repräsentatives Fest, sondern um das Ja zu Gottes Liebe und Fürsorge für seine Menschen.

Was bewirkt die Taufe?

Die Taufe ist ein Geschenk Gottes, das den Täufling von der Macht der Sünde befreit, ihn an Christi Kreuz und Auferstehung teilhaben lässt, ihn mit dem Heiligen Geist begabt und ihn in die Gemeinschaft der Glaubenden aufnimmt (Die Taufe, Orientierungshilfe der EKD). In der Taufe wird das Ja Gottes zum Menschen deutlich: „Du gehörst zu mir, ich bin für dich da, ohne Wenn und Aber.“ Die Taufe ist aber auch das Ja des Menschen zu Gott. Wer sich taufen lässt, bekräftigt: „Ja, ich will zu Jesus Christus, zu Gott und zu dieser Kirche gehören.“ Deshalb begründet die Taufe die Mitgliedschaft in der Kirche.

Wie lange gilt die Taufe?

Die Taufe gilt ein Leben lang. Auch wer später aus seiner Kirche austritt, bleibt doch getauft. „Die Taufe schließt ihrem Wesen nach eine Wiederholung aus. Darum ist Wiedertaufe nicht statthaft“, heißt es in der Kirchenordnung der evangelischen Kirche im Rheinland (Art. 77, Satz 3). Elf Kirchen in Deutschland, darunter die römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen, haben im April 2007 die wechselseitige Anerkennung der Taufe vereinbart. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch bei einem Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig.

In welcher Gemeinde erfolgt die Taufe?

Kinder werden in der Kirchengemeinde getauft, in der ihre Eltern leben. Religionsmündige Täuflinge werden in der Gemeinde getauft, in der sie wohnen. Soll ein Kind oder ein Erwachsener in einer anderen als der Heimatgemeinde getauft werden, ist ein sogenanntes Dimissoriale, die Einwilligung der Heimatgemeinde, notwendig. Sie wird vom Gemeindebüro ausgestellt. Taufen in Krankenhäusern und Kliniken sind nur in Notfällen zugelassen, bestimmt das Lebensordnungsgesetz der evangelischen Kirche im Rheinland (LOG, § 15, Satz 1). Auch Haustaufen sind nur in begründeten Fällen und nach Genehmigung des Presbyteriums erlaubt (LOG § 15, Satz 2).

In welchem Alter wird getauft?

Getauft werden kann in jedem Lebensalter. In der evangelischen Kirche ist die Kindertaufe üblich. In den vergangenen 50 Jahren lassen sich aber signifikante Veränderungen beobachten: Die traditionelle Praxis, ein Kind schon kurz nach der Geburt taufen zu lassen, ist nicht mehr selbstverständlich. Immer häufiger werden Kinder zum Ende des ersten Lebensjahrs, zum Eintritt in den Kindergarten oder zur Einschulung getauft. Auch die Taufe im Kontext der Konfirmation nimmt weiter zu.

Welche Unterlagen sind für eine Taufe notwendig?

In der Regel müssen Stammbuch, Geburtsbescheinigung des Täuflings und die Taufpatenbescheinigungen bei der Anmeldung zum Taufgespräch vorgelegt werden.

Worum geht es im Taufgespräch?

Vor der Taufe eines Kindes führt der Pfarrer oder die Pfarrerin mit den Eltern ein Taufgespräch. Dazu können auch die Patinnen bzw. Paten eingeladen werden. In dem Gespräch geht es um Fragen des Glaubens und um den Sinn des Sakraments. Außerdem wird die Gestaltung des Taufgottesdiensts besprochen.

Braucht das Kind ein Taufkleid?

Für die Taufe gibt es keine Kleidervorschriften. In manchen Familien ist es aber Tradition, dem Baby zur Taufe ein weißes Taufkleid anzuziehen, das nicht selten von Generation zu Generation weitergereicht wird. Der Brauch des Taufkleids soll einen Abschnitt aus dem Galaterbrief (Gal 3, 26-29) der Bibel versinnbildlichen: „Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen.“

Was sagt die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Taufe?

In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es in Artikel 76 über die Taufe: „Auf Befehl Jesu Christi und im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die allem Erkennen vorausgeht, tauft die Kirche und bezeugt damit die Zueignung der in Christus offenbarten Verheißung Gottes und den Anspruch Gottes auf das Leben der Getauften. Durch die Taufe werden die Getauften zu Gliedern am Leibe Christi berufen und wird ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründet.“

Ein YouTube-Video der Reihe #kircheerklärt blickt auf grundlegende Fragen der Taufe:

Info: Weiterführende Links zum Thema Taufe

Neben den Informationen auf unseren Seiten halten auch andere Landeskirchen und Institutionen Wissenswertes sowie Tipps rund um die Taufe bereit. So versorgt das Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik mit dem „Taufbegleiter“ Eltern und Patinnen sowie Paten mit interessanten Informationen zur Taufe. Diese können auf der Website abgerufen werden. Zudem gibt es eine App für Android– und iOS-Geräte. Die Informationen können ihnen bei der Vorbereitung auf eine Taufe helfen. Einen informativen Flyer mit Grundinformationen zur Taufe hat der Kirchenkreis An der Ruhr entwickelt. Das Themenpaket steht hier zum Download bereit. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Taufinformationen der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, die hier zu finden sind. Die evangelischen Landeskirchen und römisch-katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben außerdem eine Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien veröffentlicht. Sie enthält von beiden Kirchen vereinbarte Modelle für eine gemeinsame ökumenische Feier der Taufe und ist hier abrufbar.

  • Red.

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