- Fragen zur Erziehung ihres Kindes haben;
- unsicher sind, ob sich ihr Kind altersgemäß entwickelt;
- feststellen, dass ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule oder im Kindergarten hat:
- sich Sorgen um ihr Kind machen, weil es z.B. sehr ängstlich ist, wenig Freunde hat oder häufig mit anderen streitet;
- nicht wissen, welche Unterstützung ihr Kind braucht, um ein belastendes Ereignis zu bewältigen;
- sich manchmal im Familienalltag überfordert fühlen und ihnen zuweilen „der Kragen platzt“;
- während oder nach einer Trennung Unterstützung für sich und ihre Kinder brauchen;
- Fragen zum Zusammenwachsen von Patchworkfamilien haben;
- glauben, dass ihr Kind von Schwierigkeiten der Erwachsenen mit betroffen ist.
Jugendliche haben die Möglichkeit, sich allein zur Beratung anzumelden. Auch in diesem Fall gilt die Schweigepflicht, auch gegenüber den Eltern. Jugendliche haben so die Möglichkeit, sich ohne Einmischung Dritter auszutauschen und sich nach ihrem Bedürfnis Unterstützung zu holen. Nur in ganz gravierenden Fällen (Gefährdung der Gesundheit und Unversehrtheit) werden die Eltern – nach vorheriger Absprache mit der oder dem Jugendlichen – informiert.
Jugendliche haben im Anmeldeverfahren Vorrang und bekommen möglichst kurzfristig einen Beratungstermin.
Jugendliche kommen z.B. in die Beratungsstelle, wenn sie
- mit sich und ihren Gefühlen aus dem Gleichgewicht gekommen sind;
- zu Hause, mit Freunden, in der Schule, bei der Arbeit oder wegen Geld Stress haben;
- Informationen brauchen;
- mit etwas nicht zurechtkommen.
Die Beratungsstellen sind für alle Menschen offen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Nationalität. Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, unterliegen die Mitarbeitenden der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenfrei.