Seit Schuljahresbeginn 2018/19 können in Nordrhein-Westfalen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-)Bistümer einrichten. Zum Schuljahr 2023/24 ist dies auch innerhalb des Gebiets der Evangelischen Kirche im Rheinland und des Erzbistums Köln möglich. Um eine angemessene Unterstützung durch die obligatorischen Fortbildungen und die entsprechende Beratung mit Blick auf das Antrags- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, erfolgt die Umsetzung in einem Stufenverfahren: Im ersten Durchgang (Schuljahr 2023/24) können zunächst nur Grund- und weiterführende Schulen der Städte Köln, Düsseldorf und Wuppertal damit beginnen, konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einzurichten. Ab dem Schuljahr 2024/25 können dann alle weiteren allgemeinbildenden Schulen im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland und des Erzbistums Köln einen entsprechenden Antrag stellen. Für Berufskollegs ist die Kooperation im Rahmen eines Schulversuchs gestartet.
Durch die gemeinsame Unterzeichnung einer zwischenkirchlichen Vereinbarung mit dem Bistum Trier am 1. Juli 2021 – sowohl für das Saarland als auch für Rheinland-Pfalz – als auch mit dem Erzbistum Köln am 30. August 2022 – für Rheinland-Pfalz – ist die zwischenkirchliche Grundlage für konfessionell-kooperativen Religionsunterricht auch in diesen Bundesländern geschaffen. Im Saarland hat – mit Einzelschulen beginnend – eine zeitnahe Umsetzung begonnen, in Rheinland-Pfalz sind zunächst noch verwaltungsrechtliche Schritte abzuwarten.
Ansprechpersonen für die jeweiligen Bundesländer und Klassenstufen
Weitere Informationen gibt es für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen per E-Mail an gabriele.tscherpel@ekir.de; für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland per E-Mail an rainer.pauschert@ekir.de; bei eher schulartspezifischen Anliegen der Primarstufe und der Sekundarstufe I per E-Mail an gabriele.tscherpel@ekir.de und bei Anliegen der Sekundarstufe II im allgemein- wie im berufsbildenden Bereich per E-Mail an rainer.pauschert@ekir.de.
Weiterführende Informationen, Formulare und Materialien
Nordrhein-Westfalen:
- Informationen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Runderlass Religionsuntericht an Schulen; konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht
- Kooperationsvereinbarung Bistum Aachen und Evangelische Kirche im Rheinland
- Kooperationsvereinbarung Bistum Essen, Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelische Kirche von Westfalen
- Kooperationsvereinbarung Erzbistum Köln und Evangelische Kirche im Rheinland
- Kooperationsvereinbarung Bistum Münster, Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelische Kirche von Westfalen
- Kooperationsvereinbarung Erzbistum Paderborn, Evangelische im Rheinland, Evangelische Kirche von Westfalen und Lippische Landeskirche
- Richtlinie für die Bearbeitung von Antragsformularen (Bistum Aachen / Evangelische Kirche im Rheinland)
- Richtlinie für die Beratung von Antragsformularen (Erzbistum Köln / Evangelische Kirche im Rheinland)
- Antragsformular Primarstufe in NRW (ab dem Schuljahr 2023/24)
- Antragsformular Sekundarstufe I in NRW (ab dem Schuljahr 2023/24)
- Handreichung Unterrichtsplanung für die Primarstufe in NRW
- Handreichung Unterrichtsplanung Gesamtschule/ Realschule in NRW
- Handreichung Unterrichtsplanung Gymnasium G9 in NRW
- Obligatorische Fortbildungen in NRW – aktuelle Veranstaltungen
Rheinland-Pfalz und Saarland: