Pressemitteilung

Kirchen unterstreichen Kritik am Bestattungsgesetz

Meldung vom 18.12.02

  • Nr. Die evangelische und die katholische Kirche in Nordrhein-Westfalen haben ihre Kritik am geplanten Bestattungsgesetz unterstrichen.
  • 19.12.2002
  • 1629 Zeichen

In einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an Landtagspräsident Ulrich Schmidt (SPD) äußern die Bischöfe und Präsides ihre große Sorge um die Bestattungs- und Friedhofskultur.


Die Kirchenführer begrüßen in ihrem Schreiben, dass die Regelungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen in NRW zusammengefasst werden. Sie erheben aber gleichzeitig „erhebliche Einwände“ gegen Teile des Gesetzentwurfs und bitten darum, ihn nicht zu verabschieden, sondern neu zu formulieren.


Nach christlich-jüdischer Tradition könne der Mensch nicht über die sterblichen Überreste verfügen, sondern gebe sie durch die Beerdigung in Gottes Hand zurück, heißt es in dem Brief. Die Achtung der Totenruhe sei Teil der ethischen Orientierung der Gesellschaft, der Umgang mit den Verstorbenen eine Frage der Achtung, der Pietät und der Menschenwürde. Er wirke sich auf den Umgang mit den Lebenden aus.


Die Bischöfe und Präsides äußern auch die Sorge, dass die Totenruhe zu einer privaten Angelegenheit werde. Sie lasse sich aber am besten auf öffentlichen Friedhöfen sicherstellen. Erfahrungen in europäischen Ländern zeigten, dass die Aufbewahrung von Asche Verstorbener im privaten Umfeld zu Missbrauch führen könne.


Der bisherige Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung sieht unter anderem die Aufhebung der Sargpflicht bei Erdbestattungen und des Friedhofszwangs bei Urnenbestattungen vor. Bei einer Anhörung im Landtag Ende Oktober war er auf breite Kritik gestoßen. (18.12.02)