Pressemitteilung

Muslime wollen gegen NRW-Erlass zum Schächten vorgehen

Meldung vom 18.12.02

  • Nr. Die Muslime wollen einen Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung stoppen, der das so genannte Schächten einschränken soll.
  • 19.12.2002
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Betroffene muslimische Metzger wollten mit Unterstützung der Dachverbände Islamrat und Zentralrat der Muslime (ZMD) gegen die Verweigerung von Ausnahmegenehmigungen zum Schächten klagen, kündigte ein ZMD-Sprecher am Mittwoch in Eschweiler bei Aachen an.


Dies werde notfalls durch alle Instanzen gehen, sagte er dem epd. Wegen des muslimischen Opferfestes am 4. März rechne er mit Eilverfahren und, falls nötig, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bis Ende Februar.


In einem Offenen Brief warfen ZMD und Islamrat in Bonn der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) ein „destruktives und integrationsfeindliches“ Vorgehen vor. Der Erlass sei verfassungswidrig und dränge die Muslime „ins gesellschaftliche Abseits“, deshalb müsse er zurückgenommen werden.


Als erstes Bundesland will NRW die islamische Schlachtpraxis neu regeln. Der entsprechende Erlass soll im Januar in Kraft treten. Danach muss genau nachgewiesen werden, warum es aus religiösen Gründen nicht möglich ist, das Tier vor dem Schlachten zu betäuben. Für den Schlachtvorgang selbst sollen strenge Vorschriften gelten, die dem Tier unnötiges Leid ersparen sollen.


Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar das Verbot des im Islam üblichen Schächtens aufgehoben. Bei dieser Schlachtmethode werden einem Tier ohne vorherige Betäubung Halsschlagader und Luftröhre durchtrennt. Im Juli wurde dann der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen. In der Frage des Schächtens stünden sich damit Religionsfreiheit und Tierschutz als Verfassungsgüter gegenüber, argumentierte Höhn. (18.12.02)