Pressemitteilung

Tarifrunde in Kirche und Diakonie geht in die entscheidende Phase

Arbeitsrechtliche Schiedskommission tagt heute in Düsseldorf

  • 5.3.2002

Düsseldorf – Für ca. 140.000 Beschäftigte in Kirche und Diakonie innerhalb der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe wird am 1. Dezember 2000 von der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission über die Höhe der Vergütungen für 2000 und 2001 entschieden. Die Schiedskommission ist paritätisch besetzt mit je fünf Dienstnehmern und Dienstgebern unter dem Vorsitz des unabhängigen Richters Harald Schliemann, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt.


Die Schiedskommission muss entscheiden, weil die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission über die Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes von den Diakonischen Werken und den Mitarbeiterverbänden nicht akzeptiert wurden. Diese Beschlüsse sehen wie im öffentlichen Dienst neben einer Einmalzahlung von 400 DM die Erhöhung der Bezüge um 2 % ab 1. August 2000 und um 2,4 % ab 1. September 2001 vor. Allerdings wurde die Erhöhung ab 1. September 2001 unter den Vorbehalt gestellt, dass bis dahin für Sozialstationen und bestimmte Arbeitsbereiche neue Vergütungsregelungen getroffen werden.


Die Mitarbeiterverbände fordern eine uneingeschränkte Übernahme der diesjährigen Tarifrunde des öffentlichen Dienstes.


Da die wesentlichen Eckdaten der Finanzierungsbedingungen für die diakonischen Arbeitsfelder in Kirche und ihrer Diakonie vom staatlichen Gesetzgeber und den Kostenträgern bestimmt werden, plädieren die Diakonischen Werke Rheinland und Westfalen für eine den finanziellen Rahmenbedingungen der sozialen Einrichtungen angepasste Entscheidung. So sollen ein weiterer Arbeitsplatzabbau verhindert und bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.


Die rheinische, westfälische und lippische Landeskirche haben keine Einwendungen gegen die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission erhoben.