Pressemitteilung

"Kerneuropa darf sich seiner Aufnahmeverpflichtungen völkerrechtlich nicht entledigen“

Rheinische Kirche Veranstalter der 3. Internationalen Tagung über „Asylrecht“ in Rom

  • 3.4.2002

Düsseldorf –  Die „Harmonisierung des Asylrechtes“ im Zusammenhang des Amsterdamer Vertrages war Schwerpunkt einer Konferenz protestantischer Kirchen vom 19. bis 23. Mai in Santa Severa bei Rom unter Verantwortung der „Federazione delle Chiese Evangeliche in Italia“, der „Eglise Réformée de France, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Landeskirche in Baden.


30 Vertreter/innen und Flüchtlingsexperten dieser Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände, aber auch Teilnehmer aus Polen und Schweden und der französischen Flüchtlingsorganisation CIMADE diskutierten Erfahrungen über die Standards des Asylrechtes in Europa. Besucht wurden vor Ort Flüchtlingseinrichtungen der Jesuiten und der Heilsarmee in Rom, sowie das Zentrum für Studenten aus Entwicklungsländern.


Die Dialoge mit dem Vertreter des UNHCR Italien, Jürgen Humburg, Padre Bruno Mioli von der Conferenza Episkopale Italiana und dem Direktor des Italienischen Flüchtlingsrates, Dr. Christopher Hein, machten deutlich, wie unterschiedlich in den einzelnen europäischen Ländern die politische Diskussion, die Praxis der Erfüllung der völkerrechtlichen Flüchtlingskonventionen, die Verfahrensregeln und die sozialen Standards einer „Harmonisierung“ des Asylrechtes in Europa noch entgegenstehen. Dies kann – nach Auffassung der Konferenz – nicht mit „Vereinheitlichungen auf kleinstem gemeinsamen Nenner“ gelöst werden.


Landeskirchenrat Jörn-Erik Gutheil, Evangelische Kirche im Rheinland, stellt klar: Die Kirchen erwarteten nun die ernsthafte Einlösung der Verpflichtung des EU-Gipfels von Tampere. „Sicherheit, Gerechtigkeit und Freiheit“ in Europa dürften nicht exklusives Privileg für Unionsbürger sein, sondern müssten für alle Menschen in der EU – auch für Dritt-Staatler und Flüchtlinge – gelten, einschließlich der vollen Anwendung der Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention. Die „Harmonisierung“ solle zu einer Chance für die Fortentwicklung der Menschenrechte und ihres Schutzes werden und nicht zu einem Ausbau der „Festung Europa“.


Die Kirchen erkennen an, dass Einwanderung und Fluchtbewegungen zwar zusammenhängende Bereiche sind, die aber dennoch deutlich voneinander getrennt werden müssen. Die Kirchen beobachten deshalb mit Sorge, dass einige Regierungen bereits versuchen, die Ziele von Tampere einer restriktiven Einwanderungspolitik nachzuordnen und in deren Folge die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention weiter zu entwerten und auszuhöhlen. Dies sei aber mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar.


Die Kirchen werden sich daher verstärkt auf allen Ebenen mit ihren konkreten Erfahrungen und ihrer Kompetenz in der Flüchtlingsarbeit einmischen und bei ihren nationalen Regierungen und der EU darauf drängen, dass es Flüchtlingen auch in Zukunft nicht unmöglich gemacht wird, die Grenzen nach Europa zu überwinden und Zuflucht zu finden. Sie erwarten vom Aktionsplan des Amsterdamer Vertrages die einheitlich volle Anwendung des Flüchtlingsbegriffes nach Art.1 GFK, insbesondere die Einbeziehung auch der so genannten „nichtstaatlichen“ Verfolgung. Das Prinzip des „Non-Refoulment“ (Art. 33 GFK) darf nicht mit sogenannten. „Drittstaatenregelungen“ dazu führen, dass in Zukunft das reiche Kerneuropa sich seiner Aufnahmeverpflichtungen völkerrechtlich entledigt und sie den wirtschaftlich und sozial ärmsten Rand- oder zukünftigen Beitrittsstaaten aufbürdet. „Lastenverteilung“ sollte – nach Auffassung der Kirchen – zu einer „Verantwortungsgemeinschaft“ führen. Die Konferenz erkennt an, dass soziale Lebensstandards, staatliche Strukturen und die Möglichkeiten der Zivilgesellschaften in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Sie verwirft dennoch alle Versuche, die sozialen Bedingungen für Asylsuchende und Flüchtlinge auf den „niedersten Level“ abzusenken. Ziel muss es sein, während der gesamten Dauer des Verfahrens Flüchtlingen Hilfen zu geben hinsichtlich Spracherwerb, Lebenssicherung und Rechtsberatung. Sie sollten sich daran orientieren, wie Hilfesuchende der eigenen Gesellschaft behandelt werden sollten, um menschenwürdig leben zu können. Dazu gehöre auch das Recht, mit Erwerbsarbeit sein Leben zu sichern.


Die Tagung in Rom wurde gefördert von der Europäischen Union und Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Bildung und Publizistik.


Rückfragen und weitere Informationen bei Landeskirchenrat Jörn-Erik Gutheil, Düsseldorf, Telefon: 0211 / 4562-348.