Pressemitteilung

(Nicht nur christliche) Feiertage brauchen nachhaltigen Schutz

Die rheinische Kirche bleibt dabei

  • 2.12.2004


Die Evangelische Kirche im Rheinland sieht sich nach der Debatte um die Abschaffung des 3. Oktober als Nationalfeiertags in ihrer Position zum Schutz der Sonn- und Feiertage bestärkt. „Es ist erstaunlich und erfreulich, wie einmütig die ablehnenden Reaktionen waren“, so Christian Drägert, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die wiederholten Versuche, ökonomische Defizite immer wieder durch Feiertagsstreichungen und die Aushöhlung des Sonntagsschutzes ausgleichen zu wollen, seien irritierend. „Seit der Abschaffung des Buß- und Bettags wissen wir, dass sich die Kassenlage mit solchen Maßnahmen nicht automatisch verbessert“, so der leitende Jurist. Außerdem sei die über den gegenwärtigen Stand hinausgehende Freigabe von Ladenöffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni diesen Jahres eindeutig zurückgewiesen worden. Das gelte nicht nur für die nationalen Feiertage (3. Oktober und 1. Mai), sondern auch für die landesgesetzlich geschützten Feiertage.


Die Kirchen haben sich seit jeher wegen der religiösen Bedeutung von Sonn- und Feiertagen, aber auch aus gesellschaftlichen und sozialpolitischen Gründen für den Schutz der Feiertage und für die im Grundgesetz garantierte allgemeine Sonntagsruhe eingesetzt. Der Sonntag als erster Tag der Woche ist der Ur-Feiertag der Christen, an dem die Auferstehung Christi gefeiert wird. Neben der Aufforderung zur Teilnahme am Gottesdienst enthält das Sonntagsgebot auch das Gebot zur Arbeitsruhe. So macht es diesen Tag zum Garanten einer Freiheit, die dem Menschen und seinen religiösen wie sozialen Bedürfnissen entspricht. Der Sonn- und Feiertagsschutz vereint Gedanken des sozialen Schutzes und des Schutzes der Religionsfreiheit.


„Die Kirchen sehen sich bestätigt, weiterhin mit Nachdruck für den Feiertagsschutz und die grundgesetztlich garantierte Sonntagsruhe einzutreten und über bereits bestehende Ausnahmeregelungen kritisch nachzudenken“, sagte der Vizepräsident. In dieser Frage seien sich die evangelischen und die katholische Kirche völlig einig. „Die kollektive Empörung über Abschaffungspläne des 3. Oktober bestätigt uns, bei dieser Haltung zu bleiben“, unterstrich Drägert.