Pressemitteilung

Offene Kirchen laden nicht nur zum Gottesdienst ein

Ausgezeichnet - mit Signet

  • 2.12.2004


Das leicht erkennbare Symbol besagt: Diese Kirche ist verlässlich geöffnet! Besucherinnen und Besucher sind willkommen, um sich eine „Auszeit“ für eine kurze Besinnung oder zum Nachdenken zu nehmen, die Seele durchatmen zu lassen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Das Signet, ein viereckiges Schild mit einem offenen Kirchensymbol in den Farben weiß, schwarz und blau, ist eine Auszeichnung für Gemeinden und darf von diesen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.


Zum diesjährigen Pfingstfest verliehen die rheinische, die westfälische und die lippische Landeskirche die ersten Signets. Sie starteten damit eine Aktion, die noch mehr Gemeinden ermutigen will, ihre Gotteshäuser auch außerhalb der Gottesdienstzeiten zu öffnen. Die drei Landeskirchen folgen damit anderen Landeskirchen. Im Mai 2000 wurden die ersten Signets an Kirchen in der hannoverschen Landeskirche angebracht. Heute gibt es in Niedersachsen schon über hundert und weitere in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen. Das Signet soll nicht nur über die landeskirchlichen Grenzen hinaus ein leicht erkennbares Symbol sein. Zurzeit wird mit dem ADAC verhandelt, der daran interessiert ist, das Zeichen in seine Straßenkarten aufzunehmen. In Nordelbien ist das Signet bereits Bestandteil einer ADAC-Kirchenführerkarte.


Inzwischen wurden in der westfälischen Kirche 42 Signets verliehen, in der rheinischen Kirche 26 Signets und in der Lippischen Landeskirche 20 Signets.


„Jede dieser Kirchen lädt zu etwas Besonderem ein“, betont Petra Bosse-Huber, Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland. „Kirchenräume bieten mehr als das, was beschrieben, katalogisiert, erforscht und betrachtet werden kann. In der Kirche kann das ‚Heilige‘ die Menschen ergreifen, und das geschieht nicht nur zur Gottesdienstzeit. ‚Heiliges‘ geschieht immer dann, wenn wir etwas von Gottes Lebenskraft spüren können – in der Begegnung mit anderen Menschen, in der Begegnung mit der Tradition, in der Begegnung mit Gott“, so die Vizepräses.


Nicht nur die Kirchen in den Gemeinden, auch Kapellen und andere Gottesdienststätten, z.B. Krankenhauskapellen, können sich um das Signet bewerben, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:




  • Die Kirche muss regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche je vier Stunden geöffnet sein.

  • Die regulären Öffnungszeiten sollen sich in zwei Vormittags- und zwei Nachmittagsstunden teilen, in der Regel 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

  • Die Mindestöffnungszeit gilt in der Regel vom 1. April bis 30. September.

  • In der Kirche sollen Informationen über die Kirche und das Gemeindeleben ausliegen.

  • Die Kirche muss in einem einladend geordneten Zustand gehalten sein.
  • Das Signet kann entzogen werden, wenn diese Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.

Gemeinden, die nicht alle Kriterien erfüllen, können in den drei Landeskirchen mit einem Banner für ihre geöffneten Kirchen werben. Das Banner trägt das Logo der Landeskirche und die Aufschrift „Kirche geöffnet“. Anders als das Signet ist das Banner an keine Vergabekriterien gebunden. Es darf allerdings nur dann aufgehängt werden, wenn die Botschaft lautet „Jetzt ist die Kirche geöffnet“. Bislang haben in der rheinischen Kirche 24 Gemeinden das Banner erworben, in der westfälischen Kirche sind es 17, in der lippischen Kirche vier Gemeinden.


Die Bewerbung um das – kostenlose – Signet sowie die Bestellung des Banners (Preis: 45 Euro) sind in der rheinische Kirche zu richten an das Amt für Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste der Evangelischen Kirche im Rheinland (gmd), Missionsstr. 9b, 42285 Wuppertal, Telefon (0202) 2820-401, Fax (0202) 2820-440, E-Mail gmd@ekir.de