Pressemitteilung

Im Jahr 2006 wird eine Sondersynode über Sparmaßnahmen entscheiden

Landeskirche muss bis 2012 mindestens zehn Millionen Euro einsparen

  • 13.1.2005

Über die anstehenden Einsparungen im landeskirchlichen Haushalt der Evangelischen Kirche im Rheinland wird im Frühsommer 2006 eine außerordentliche Synode entscheiden. Dies beschloss die Landessynode am Mittwoch abend in Bad Neuenahr nahezu einstimmig: Nur eine Synodale enthielt sich der Stimme. Zwischen den Jahren 2006 und 2012 sollen mindestens rund zehn Millionen Euro strukturell, also dauerhaft, eingespart werden. Dies entspricht rund 20 Prozent des derzeitigen landeskirchlichen Haushalts.


Da die nötigen Einsparungen nicht mehr allein durch Zusammenlegungen und Umstrukturierungen von Arbeitsbereichen erreicht werden können, hatte die Kirchenleitung der Synode vorgeschlagen, sich bei der diesjährigen Tagung zunächst über das Verfahren zu verständigen, wie man zu den nötigen Beschlüssen auch über die Aufgabe von Arbeitsgebieten kommt. „Angesichts der bevorstehenden, gravierenden Einschnitte brauchen wir ein möglichst transparentes Verfahren, damit wir einen möglichst breiten Konsens finden können“, hatte dies Präses Nikolaus Schneider bereits zu Beginn der Synode vor der Presse erklärt. Der Remscheider Superintendent Martin Dutzmann, der die Beschlussvorlage am Abend im Plenum einbrachte, begründete, warum man die Sparbeschlüsse nicht schon – wie bislang vorgesehen – auf der regulären Synode im Januar 2006 treffen könne: „Die Prioritätendiskussion wird für viele Menschen in unserer Landeskirche schmerzhaft werden. Für solche Entscheidungen brauchen wir eine seriöse Vorbereitung und ausreichend Zeit.“ Dutzmann machte überdies deutlich, dass alle Entscheidungen sowohl mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen wie mit Blick auf das eigene Kirchenverständnis überdacht und diskutiert werden sollen.


Ein eigens eingesetzter Strukturausschuss wird bis zum November dieses Jahres entsprechende Vorschläge erarbeiten. Außerdem werden sich zwei neue Arbeitsgruppen mit notwendigen Änderungen in Kirchenordnung und –gesetzen sowie im Dienst- und Arbeitsrecht beschäftigen.