Pressemitteilung

Kirchen fordern Teilhabe-Jobs für Langzeitarbeitslose

Betroffene sollen nicht aus dem Arbeitsmarkt „ausgesteuert“ werden

  • Nr. 150/2013
  • 8.11.2013
  • 2659 Zeichen

„Teilhabe-Jobs“ für Langzeitarbeitslose, die wegen ihrer Vermittlungshemmnisse keine Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben, schlägt eine ökumenische Arbeitsgruppe der Aktion Arbeit des Bistums Trier und der Evangelischen Kirche im Rheinland vor. Teilhabe-Jobs, so heißt es im gemeinsam mit Arbeitsmarktexperten und Praktikern entwickelten Vorschlag, sind für die vom Arbeitsmarkt am weitesten entfernten Menschen, bei denen Wertschöpfung im erwerbswirtschaftlichen Sinn nicht gegeben ist. Der Plan sieht Beschäftigungsformen vor, die Kommunikation mit anderen Menschen ermöglichen, zu der verlorenen festen Tagesstruktur führen, grundlegende Sozialkompetenzen vermitteln und an das Arbeitsleben heranführen. Im Gegensatz zu der sozialversicherungspflichtigen öffentlich geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose, die in wertschöpfenden Arbeitsplätzen eingesetzt werden können, seien Teilhabe-Jobs nicht sozialversicherungspflichtig. Die Teilnahme soll freiwillig sein. Die Entlohnung würde aus den Leistungen nach Hartz IV ergänzt um eine Aufwandsentschädigung bestehen.

Die Verfasser wollen mit ihrem Vorstoß Bestrebungen entgegenwirken, schwervermittelbare Langzeitarbeitlose als arbeitsunfähig aus der Arbeitswelt auszusteuern, weil die gewerbliche Wirtschaft kein Interesse an ihnen hat. Dieser Weg verstoße gegen das Menschenrecht auf Arbeit und gefährde den sozialen Frieden, betonen die Kirchenvertreter.

Kritisch äußert sich die Arbeitsgruppe zu den Auseinandersetzungen um einen ersten, zweiten und dritten Arbeitsmarkt. Diese Unterscheidungen sollen nach Ansicht der Arbeitsmarktexperten in einem integrierten Arbeitsmarkt aufgehoben werden. Statt über Nischen, Abschottung und Einschränkungen zu streiten, würden in einem integrierten Arbeitsmarkt für alle Arbeitgeber die gleichen Regeln gelten, alle könnten dieselben Instrumente und Fördermöglichkeiten einsetzen. Die unsinnige Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen müsse aufgegeben werden, sie sei für die Betroffenen entwürdigend und volkswirtschaftlich schädlich.

Es sei bedauerlich, heißt es aus der Arbeitsgruppe, dass bei den Koalitionsverhandlungen die Mindestlohnregelung und der Fachkräftemangel die Diskussion beherrsche und die Probleme der Langzeitarbeitlosen, die keine Lobbyarbeit betreiben können, wieder an den Rand gedrängt würden.

Weitere Informationen gibt es unter www.bistum-trier.de/aktionarbeit