Pressemitteilung

Rückwirkend zum 1. Juli 2014 3 Prozent mehr, ab Juli 2015 weitere 2,4 Prozent

Mehr Geld für rund 140.000 Beschäftigte

  • Nr. 132/2014 
  • 30.8.2014
  • 1835 Zeichen

Die Arbeitsrechtliche Schiedskommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am heutigen Freitag Gehaltserhöhungen für die rund 140.000 Angestellten in Kirche und Diakonie in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche beschlossen.
Die Gehälter steigen rückwirkend zum 1. Juli 2014 um 3 Prozent – wobei alle Mitarbeitenden mindestens 90 Euro mehr erhalten – und zum 1. Juli 2015 um weitere 2,4 Prozent. Damit werden die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst übernommen. Auch die Regelungen des öffentlichen Dienstes zum Urlaubsanspruch werden übernommen. Allen kirchlichen Angestellten steht nun ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu.

Der Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland Dr. Johann Weusmann und der Vizepräsident der Evangelischen Kirchen von Westfalen Klaus Winterhoff und Kirchenrat Dr. Arno Schilberg, Lippische Landeskirche, sind sich einig: „Durch diesen Abschluss sichern wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter dieselbe Vergütung wie im Öffentlichen Dienst.

Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie werden auf dem so genannten Dritten Weg in der paritätisch mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission und in der ebenfalls paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Schiedskommission geregelt. Der Beschluss der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission war notwendig geworden, weil in der Arbeitsrechtlichen Kommission keine Einigung erzielt werden konnte. Vorsitzender ist Harald Schliemann, früher Justizminister des Freistaats Thüringen und Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht.