Pressemitteilung

Freude über Ökumenejubiläum: „In den vergangenen 50 Jahren ist viel passiert“

Oberkirchenrätin Rudolph für Partnerschaftsvertrag zwischen den Kirchen

  • Nr. 178/2014
  • 21.11.2014
  • 2713 Zeichen

Heute vor 50 Jahren, am 21. November 1964, wurde während des Zweiten Vatikanischen Konzils das Ökumenismusdekret „Unitatis Redintegratio“ veröffentlicht. Die katholische Kirche nimmt die Veröffentlichung des Dekrets zum Anlass, zentrale Gottesdienste in allen Bistümern mit ökumenischen Gästen prominent zu feiern. „Das ist ein außerordentliches Ereignis“, freut sich Oberkirchenrätin Barbara Rudolph, Leiterin der Abteilung Ökumene der Evangelischen Kirche im Rheinland: „Wir sehen darin ein deutliches Zeichen, wie sehr die römisch-katholische Kirche eine verlässliche ökumenische Partnerin geworden ist. Das zu betonen ist wichtig, obwohl es an manchen Punkten unterschiedliche Sichtweisen gibt, offene Fragen und mitunter auch Störungen.“ Im Vorfeld des Reformationsfestes 2017 setze die katholische Kirche damit einen deutlichen Akzent, wie wichtig ihr die Öffnung zu den anderen Kirchen ist. „In den vergangenen 50 Jahren ist viel passiert“, so Oberkirchenrätin Rudolph.

Das betont die Evangelische Kirche im Rheinland auch in ihrem Grußwort, das heute in den Gottesdiensten in den Bistümern überbracht und verlesen wird, zu denen die rheinische Kirche regionale Bezüge und Kontakte hat: Das Dekret habe in Familien, Kirchen, Gemeinden und Gesellschaft viel in Bewegung gesetzt und möglich gemacht. So zum Beispiel die gottesdienstliche Trauung von Menschen und die Begleitung von Familien aus unterschiedlichen Kirchen, ökumenische Gottesdienste, gegenseitige Gemeindevereinbarungen und diakonische Hilfe. Nicht alle Fragen seien durch das Dekret beantwortet: „Aber wir können es gemeinsam ansprechen und nach Wegen suchen. Das ist ein Grund, gemeinsam Gott zu danken!“

Es gebe inzwischen viele ökumenische Partnerschaftsverträge auf Gemeindeebene, berichtet Oberkirchenrätin Barbara Rudolph und fragt: „Ob es für das Jahr 2017 an der Zeit ist, dass die Landeskirche diesen Impuls von der Basis aufgreift und einen ökumenischen Partnerschaftsvertrag zwischen den Kirchen vorschlägt?“ Darin können nach ihrer Meinung nach drei Aspekte wesentlich sein:

• Vergewisserung: Das gemeinsame Verständnis des Evangeliums (Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung 1999)

• Buße und Umkehr: Die Lehrverurteilungen der Reformationszeit treffen nicht mehr den ökumenischen Partner
von heute.

• Verpflichtung: gemeinsame Aktivitäten im Leben der Kirchen und gemeinsame Aufgaben der Kirchen in
der Gesellschaft.