Am 28. Januar 2002 hat die Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland die Klage von Pfarrer Dietrich Reuter gegen seine Abberufung aus der Pfarrstelle in der evangelischen Kirchengemeinde Laar, Kirchenkreis Duisburg-Nord, zurückgewiesen. Das Landeskirchenamt hatte im Mai 2000 entschieden, den vom Dienst beurlaubten Pfarrer abzuberufen und war damit entsprechenden Beschlüssen aus Kirchenkreis und Kirchengemeinde gefolgt. Im Vorfeld hatte es in der Kirchengemeinde Auseinandersetzungen um den Ausschluss zweier Gemeindemitglieder vom Abendmahl als Kirchenzuchtmaßnahme gegeben. Es kam zur Auflösung des Presbyteriums und zur Abberufung von Pfarrer Reuter. Das Landeskirchenamt geht davon aus, dass das Urteil, die Klage Reuters gegen die Abberufung abzuweisen, bald rechtkräftig ist, da die Verwaltungskammer die Berufung nicht zugelassen hat.
- Dr. Daniel Meier
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