Pressemitteilung

Kirchen und NRW-Schulministerium gehen Hinweisen des Landesrechnungshofs nach

Aktueller Prüfbericht beschäftigt sich auch mit dem Religionsunterricht

  • Nr. 124/2018
  • 5.9.2018
  • 1794 Zeichen

Düsseldorf. Der Landesrechnungshof NRW hat in seinem gestern veröffentlichten Prüfbericht auch Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Religionsunterricht, der durch kirchliche Lehrkräfte an den Schulen Nordrhein-Westfalens erteilt wird, gegeben. „Die evangelischen Kirchen und das zuständige Ministerium haben diese Hinweise zum Anlass genommen, Lösungen für die Punkte, die der Rechnungshof benennt, zu finden“, sagt Landeskirchenrat Eckhard Langner, zuständiger Dezernent bei der Evangelischen Kirche im Rheinland: Diese werden zurzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der evangelischen Landeskirchen und des Ministeriums für Schule und Bildung intensiv bearbeitet.

Der Landesrechnungshof stellt u. a. fest, dass ca. 20 Prozent des Religionsunterrichtes, der von kirchlichen Lehrkräften erteilt wird, aus unterschiedlichen Gründen ausfallen. Dies gibt für die Beteiligten dringenden Anlass, den Ursachen nachzugehen und Regelungen zu finden, um die Ausfallzeiten zukünftig so gering wie möglich zu halten. „Etwa 500 Stellen sind auf der Grundlage von Gestellungsverträgen mit kirchlichen Lehrkräften der drei evangelischen Landeskirchen in den Schulen Nordrhein-Westfalens besetzt. Diese, meist Pfarrerinnen und Pfarrer, tragen zusammen mit ihren staatlichen Kolleginnen und Kollegen dazu bei, dass ein guter Religionsunterricht erteilt wird. Darüber hinaus bereichern sie das Schulleben durch  zusätzliche Angebote, wie etwa im Bereich der Schulseelsorge“, stellt der Landeskirchenrat fest. „Auch die übrigen Empfehlungen des Landesrechnungshofes stehen auf der Tagesordnung der gemeinsamen Arbeitsgruppe, um notwendige Veränderungen vorzunehmen“, so Langner weiter.