Pressemitteilung

Kirchen stellen sich auf eine veränderte Schullandschaft ein

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht wird ab 2018 möglich

  • Nr. 159/2017
  • 1.9.2017
  • 3997 Zeichen

Düsseldorf. Präses Manfred Rekowski, Evangelische Kirche im Rheinland, Präses Annette Kurschus, Evangelische Kirche von Westfalen, und Landessuperintendent Dietmar Arends, Lippische Landeskirche, sowie der Münsteraner Bischof Dr. Felix Genn, der Essener Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Erzbischof Hans-Josef Becker aus Paderborn und Bischof Dr. Helmut Dieser aus Aachen haben Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2018/19 unterzeichnet. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf und die Bezirksregierungen begrüßen die Initiative der Kirchen.

Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein, denn die Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ist rückläufig. Religionsunterricht, den ausschließlich Schülerinnen und Schüler einer einzigen Konfession besuchen, findet immer seltener statt. Zudem sind auch bei getauften Kindern und Jugendlichen christliche Traditionen und biblisches Wissen schon längst nicht mehr selbstverständlich. „Der Religionsunterricht trägt so vertieft zur religiösen und allgemeinen Bildung bei, er thematisiert Grundfragen des Lebens, regt zum kritischen Nachdenken über die eigenen Religiosität an und befähigt zum Dialog“, sagt der Schuldezernent und stellvertretende Leiter der Bildungsabteilung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Landeskirchenrat Eckhard Langner, im Blick auf die Kooperation.

„Weil es das Christentum nur in konfessioneller Ausprägung gibt, ist Religionsunterricht bekenntnisorientiert geprägt“, sagt Langner weiter. Die Verantwortlichen in den Kirchenämtern und Generalvikariaten hoffen, dass mit den neuen Vereinbarungen die authentische Begegnung mit der anderen Konfession nachhaltig möglich wird und man sich der eigenen Konfession bewusster werden kann.

Schon jetzt kommt es nicht selten vor, dass der evangelische oder katholische Religionsunterricht im Klassenverband erteilt wird – aus organisatorisch-praktischen Gründen, wenn etwa nur wenige katholische oder evangelische Kinder vorhanden sind. Diese Praxis entspricht allerdings weder dem Grundgesetz noch der nordrhein-westfälischen Landesverfassung oder dem Schulgesetz des Landes. Denn danach werden die Inhalte vom Staat in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften festgelegt: Der Unterricht ist immer an das jeweilige – katholische oder evangelische – Bekenntnis gebunden. „Die Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht heben diese Unterschiede nicht auf, sondern geben ihm vielmehr eine zeitgemäße und dialogfördernde Form“, sagt Schuldezernent Eckhard Langner.

„Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“, so heißt denn auch die leitende Absicht der Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen zu übersetzen. Wie bisher können auf Wunsch und mit Zustimmung der betreffenden Lehrkraft auch Schülerinnen und Schüler anderer Religionen am Religionsunterricht teilnehmen.

Eine Grundschule oder eine weiterführende Schule im Sekundar I-Bereich, die in das neue Modell einsteigen will, muss bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag stellen. Das Einvernehmen mit den Kirchen wird vor Genehmigung hergestellt. Voraussetzungen dafür sind vor allem, dass die Fachkonferenzen den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht befürworten, die Schulkonferenz darüber berät und entsprechende Unterrichtspläne vorliegen, die u. a. den Wechsel der Fachlehrkräfte berücksichtigen. Eine begleitende Fortbildung wird den Schulen angeboten.