Pressemitteilung

Kirchenasyl ist nicht gegen den Rechtsstaat gerichtet, sondern dient ihm vielmehr

Vizepräses Pistorius fordert Einzelfallprüfung auch bei Dublin-Abschiebungen

  • Nr. 48/2015
  • 10.2.2015
  • 3617 Zeichen

Der Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Christoph Pistorius, hat den Kirchengemeinden Mut gemacht, in einer Notlage auch weiterhin Flüchtlinge in ein Kirchenasyl aufzunehmen. „Die Gewährung eines Kirchenasyls ist ultima ratio und geschieht in den Gemeinden nach reiflicher Überlegung, wenn Gefahr für Leib und Leben oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, wie z. B. die Trennung von Familien oder Abschiebung von Schwangeren oder bei gesundheitlich schwer beeinträchtigten Personen“, sagte Pistorius heute Nachmittag auf einer Pressekonferenz in der Kölner Thomaskirche. „Kirchenasyl ereignet sich im Kontext einer Güterkollision zwischen dem staatlichen Recht der Aufenthaltsbeendigung und dem Menschenrecht, vor staatlichen Eingriffen in die körperliche und seelische Unversehrtheit bewahrt zu bleiben“, so der rheinische Vizepräses weiter.

Pistorius, der hauptamtliches Mitglied der rheinischen Kirchenleitung ist, widersprach denjenigen, die den Kirchen vorwerfen, mit dem Kirchenasyl einen rechtsfreien Raum zu beanspruchen. Der mit dem Kirchenasyl verbundene zivile Ungehorsam bringe Grund- und Menschenrecht gegen eine nachgeordnete Rechtsregel zur Geltung. „Dies findet gerade innerhalb des geltenden Grundgesetzes und damit auf dem Boden der Verfassung statt“, stellte Pistorius klar und ergänzte: „Wie kirchliches Handeln auch, so ist auch der Rechtsstaat nicht unfehlbar, sondern durchaus auf eine ,ethische Unruhe’ der Grundrechte angewiesen.“

Das Kirchenasyl sei nicht gegen den Rechtsstaat gerichtet, sondern diene ihm vielmehr. Es „zielt auf ein Moratorium, wenn ,menschenrechtliche Bedenken’ vorliegen. Kirchenasyl gibt noch einmal eine neue Gelegenheit und Chance einer Prüfung, um so gegebenenfalls den Rechtsstaat davor zu bewahren, in einem Grenzfall Unrecht zu tun und seine eigenen Prinzipien zu verletzen“, sagte Pistorius in Köln.

Konkret sprach der Vizepräses die Probleme der Dublin-Regelungen an, zu denen sich bereits die Landessynode als oberstes Leitungsgremium der rheinischen Kirche im Januar kritisch geäußert hatte. Zusammenfassend sagte Pistorius: „Wir wollen, dass die gesetzlich vorgesehenen Einzelfallprüfungen auch im Rahmen von Dublin-Abschiebungen stattfinden. Die Grundannahme, dass es bei der Überstellung Asylbegehrender in die zuständigen Mitgliedsstaaten nicht zu Gefährdungen kommen kann, teilen wir nicht.“

Dass Kirchengemeinden sich verantwortungsbewusst für ein Kirchenasyl entscheiden, zeigt das Beispiel einer gebürtigen Nigerianerin, die auf der Pressekonferenz in Köln ihre Fluchtgeschichte erzählte. Aus familiären Gründen nach Libyen übergesiedelt, verlor sie im Bürgerkrieg bei einem Bombenangriff ihre Angehörigen. Mit Hilfe einer Schlepperorganisation floh die Frau dann übers Mittelmeer in italienisches Hoheitsgebiet. Bezahlt hatte sie ihre Flucht mit dem Versprechen, die Kosten abzuarbeiten. Wie ihr dann am Ziel offenbart wurde, hatten die Menschenhändler es dabei auf ihre Einwilligung, sich zu prostituieren, abgesehen. Um der Zwangsprostitution zu entgehen, floh sie zunächst innerhalb Italiens und schließlich nach Deutschland. Da sie im Falle einer Abschiebung nach Italien den Menschenhändlern erneut ausgeliefert wäre, entschloss sich die Kölner Kirchengemeinde, der Frau Kirchenasyl zu gewähren.

Das Kirchenasyl hat inzwischen eine positive Wendung genommen. Die Frau ist nun in Deutschland geduldet.