Pressemitteilung

Der Vorwurf der Diskriminierung ist unbegründet

Landeskirchenamt weist Kritik zurück

  • Nr. 155 / 2006
  • 27.9.2006
  • 2184 Zeichen

Das Landeskirchenamt weist die per Pressemitteilung von Pastorin im Ehrenamt Karin Kammann erhobenen Vorwürfe, sie werde aufgrund ihrer Transsexualität diskriminiert, zurück.

Fakt ist, dass Frau Kammann nicht auf die Vorschlagsliste für die Pfarrwahl in der Gemeinde Uedem genommen wurde. Das Vorschlagsrecht für diese Pfarrstelle liegt bei der Kirchenleitung, erklärt Pressesprecher Jens Peter Iven. Für die Handhabung dieses Vorschlagsrechts gibt es seit Jahren festgelegte Richtlinien, welche Personengruppen dabei berücksichtigt werden. Dazu gehören u.a. Pfarrerinnen und Pfarrer mit Beschäftigungsauftrag im Status der Abberufung oder des Wartestands. „Ehemalige Pastorinnen und Pastoren im Sonderdienst, die – wie zum Beispiel Frau Kammann – aus dem Dienst der Kirche ausgeschieden sind, zählen nicht dazu. Deshalb war eine Berücksichtigung der Bewerbung von Frau Kammann im Rahmen des Vorschlagsrechts nicht möglich“, erläutert Iven. Daraus nun den Vorwurf der Diskriminierung abzuleiten, sei an den Haaren herbeigezogen.

Leider habe aber dieser Vorgang zu einer weiteren Eskalation seitens der Pastorin im Ehrenamt geführt: „Ein Schreiben von Frau Kammann an den zuständigen Personaldezernenten im Landeskirchenamt im August zwingt uns nun dazu, die Frage des Predigtdienstes von Frau Kammann grundsätzlich zu klären“, erläutert der Pressesprecher. Der Grund für die Überprüfung, ob ihr die Rechte und Pflichten zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung belassen werden können, liege in massiven Drohungen gegen Mitarbeitende des Landeskirchenamtes in diesem Schreiben. „Dieser Brief ist ein Tiefpunkt in einer jahrelangen Reihe von haltlosen Unterstellungen, Beschimpfungen, Verleumdungen und Beschuldigungen durch Frau Kammann. Wer derart droht, disqualifiziert sich selbst“, so Pressesprecher Jens Peter Iven. Bezogen auf das aktuelle Schreiben behalte man sich strafrechtliche Schritte vor.

Selbstverständlich habe man Karin Kammann die Gelegenheit zur Stellungnahme zur weiteren Belassung der Ordinationsrechte gegeben.