Pressemitteilung

Evangelische Kirche hofft auf Fortschritte in der Integrationspolitik

Innenministerkonferenz am 8./9. Dezember in Karlsruhe

  • Nr. 177
  • 7.12.2005
  • 3191 Zeichen

Die langjährigen Forderungen der Kirchen nach intensiver Integration und Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern sieht Jörn-Erik Gutheil, Ausländerdezernent der Evangelischen Kirche im Rheinland, in den Koalitions-vereinbarungen der neuen Bundesregierung bestätigt. „Wir begrüßen es sehr, dass der neue Innenminister, Wolfgang Schäuble (CDU), das Thema Integration zu einem Hauptthema der Innen- und Rechtspolitik machen will“, so Gutheil. „Schäuble greift Forderungen nach Integration als gleichberechtigte Teilhabe auf, wie sie von den Kirchen im Vorfeld des neuen Zuwanderungsgesetzes immer wieder gestellt wurden“, sagte der Theologe mit Blick auf die Broschüre „Integration braucht ein Konzept“, die die Evangelische Kirche im Rheinland im Juli 2002 veröffentlicht hat.


Gutheil unterstrich die Vordringlichkeit einer „Altfallregelung“, um die mehr als 200.000 „Geduldeten“ in Deutschland in einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu überführen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) hätten dazu Eckdaten aufgestellt, auf die man jederzeit zurückgreifen könne:



  • „Geduldete“ brauchten eine Ermessensduldung für sechs Monate, um in dieser Zeit den Nachweis einer Beschäftigung zu erbringen.

  • Sie müssten Integrationsleistungen wie Schulbesuch, Ausbildungsstatus und Sprachkenntnisse in Deutsch vorweisen.

  • Sonderregelungen für Alleinerziehende und Alte, deren Familien in Deutschland leben, seien notwendig.

  • Es dürften keine Familientrennungen bei volljährig gewordenen Jugendlichen durchgeführt werden, wenn Integrationsleistungen nachgewiesen werden können.

Gutheil begrüßte ausdrücklich die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, das Thema Integration auf der Innenministerkonferenz am 8./9. Dezember 2005 voran zu bringen. „Allerdings ist die Erwartung, eine zweijährige versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen zu können, in der heutigen wirtschaftlichen Situation unrealistisch“, so der Ausländerdezernent. Andere Vorschläge wie die Bestimmungen für Alleinerziehende, Alte und volljährig gewordenen Jugendliche seien jedoch mit den kirchlichen Forderungen kompatibel. Zu wünschen sei eine grundsätzliche Änderung der Erlasslage in NRW im Blick auf § 25, 4 und 5 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen oder bei erheblichem öffentlichen Interessen), um dem politischen Anspruch, „Kettenduldungen“ abzuschaffen, tatsächlich gerecht werden zu können. Aber Gutheil sprach auch eine Warnung aus: „Es darf keine Regelung um jeden Preis geben. Für die betroffenen Personengruppen müssen deren Lebensperspektiven nachhaltig verbessert werden.“


Hinweis:
Die nach wie vor aktuelle Broschüre „Integration braucht ein Konzept“, herausgegeben von der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 2002, ist im Internet abrufbar unter www.ekir.de/ekir/dokumente/1_LKA_Integration.pdf