Kirchenbuchwesen

Kirchliche Amtshandlungen wie Taufe und Konfirmation, Trauung und Bestattung werden in den Kirchenbüchern beurkundet. Früher, vor Gründung der Standesämter, dienten die Kirchenbücher als Personenstandsregister. Die Kirchenbuchordnung regelt, wer was wie in das Kirchenbuch einträgt.
  • Red.
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