Visitation

Mit der Visitation nehmen Kreissynodalvorstand und Kirchenleitung die Aufgaben der Beratung, Leitung und Aufsicht wahr. Kirchengemeinden haben einen Anspruch auf Visitation, sie ist durch die Kirchenordnung aufgetragen. Ziel einer Visitation ist die Stärkung der Gemeinschaft der Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Verbände, Ämter, Werke und Einrichtungen der Evangelischen Kirche im Rheinland und dient der Vergewisserung in der Arbeit. Sie geschieht im Geist gegenseitiger Wertschätzung und Ermutigung und erstreckt sich insbesondere auf die gemäß der Kirchenordnung zu erfüllenden Aufgaben, die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden, die wirtschaftliche Situation und die Perspektiven der Arbeit. Das Visitationsgesetz der rheinischen Kirche ist hier abrufbar.

  • Red.
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