Pressemitteilung

NRW höhlt Sonntags- und Arbeitsschutz weiter aus

Neues Ladenöffnungsgesetz

  • Nr. 179 / 2006
  • 16.11.2006
  • 2529 Zeichen

Das mit den Stimmen der Landtagsmehrheit von CDU und FDP heute verabschiedete neue Ladenöffnungsgesetz ignoriert den am 6. November 2006 in einem Brief an jedes Mitglied des Landtags NRW geäußerten Wunsch der Bischöfe und Präsides, den Sonntagsschutz zu stärken und den Arbeitsschutz des Verkaufspersonals zu beachten. Stattdessen wird beides geschwächt.

Nicht 4 verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Stadt, sondern pro Bezirk oder Stadtteil sind zukünftig möglich. Einer der Sonntage kann sogar ein Adventssonntag sein. Es wird lediglich der ganzjährige Sonn- und Feiertagsverkauf in Bahnhöfen leicht eingeschränkt. Der Verkauf fast aller Waren in Flughäfen wird zukünftig an allen Sonn- und Feiertagen im Jahr sanktionslos möglich sein. So will sich Nordrhein-Westfalen weltoffen präsentieren.

Die Bischöfe und Präsides forderten aus Gründen des Arbeitsschutzes an Werktagen einen Ladenschluss spätestens um 22 Uhr, am Samstag spätestens um 20 Uhr. Zukünftig können die Geschäfte von Montag bis Samstag rund um die Uhr geöffnet bleiben. Das ohnehin nicht gut entlohnte und oft auf diese Tätigkeit angewiesene Verkaufspersonal wird Spätdienste und Nachtarbeit leisten müssen, sogar in den Sonntag hinein. Leider werden darunter auch die Familien leiden. Der Sonntag ist für jeden gelaufen, der am Sonntag zwischen 1 und 2 Uhr nachts von der Arbeit nach Hause zurückkehrt.

Dieses Gesetz wird auch Auswirkungen auf das Leben der Gesellschaft haben. Die Zeit für bürgerschaftliche und ehrenamtliche Aktivitäten wird eingeschränkt. Das trifft den Sport, die Vereine, die Parteien und das kirchliche Engagement in gleichem Maß.

Die Mehrheit des Landtags kann all dieses nicht übersehen haben. Kleinere Korrekturen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf zur Einschränkung des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen können das bedrückende Fazit nicht ansehnlicher machen:

In NRW wird ohne Not der Weg der Ökonomisierung aller Lebensbereiche fortgesetzt.

Nicht mehr als ein Feigenblatt ist daher der gesetzliche Auftrag an die Landesregierung, die Auswirkungen des neuen Ladenöffnungsgesetzes bis Ende 2011 zu überprüfen.

Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt

Direktor des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen

Kirchenrat Rolf Krebs

Beauftragter der Evangelischen Landeskirchen bei Landtag und Landesregierung NRW