Pressemitteilung

Urteil der Disziplinarkammer: Kirchenbeamter wird des Amtes enthoben

Nach Verurteilung des früheren Elberfelder Diakonie-Geschäftsführers

  • Nr. Pressemitteilung 73 /2006
  • 30.4.2006
  • 1652 Zeichen

Die Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche im Rheinland hat am Wochenende durch Urteil entschieden, dass der Kirchenbeamte im Wartestand Uwe R., ehemaliger Geschäftsführer der Diakonie Elberfeld, des Amtes enthoben wird. Damit bleibt er im Beamtenverhältnis zur Kirche. Seine derzeit ohnehin gekürzten Bezüge werden allerdings noch weiter reduziert. Das Urteil der Disziplinarkammer, ein mit rechtskundigen Kirchenmitgliedern besetztes Kirchengericht, ist rechtskräftig, da von beiden Seiten Rechtsmittelverzicht erklärt wurde.



Mit dem Urteilsspruch hat die Disziplinarkammer die dienstrechtlichen Konsequenzen aus der Verurteilung des Kirchenbeamten R. durch das Amtsgericht Wuppertal gezogen. Dieses hatte ihn am 23. Juli 2005 wegen „gewerbsmäßiger Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in 14 Fällen, gewerbsmäßiger Untreue in zwei Fällen sowie Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue“ zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe verurteilt.



Unmittelbar nach Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe gegen den früheren Geschäftsführer der Diakonie Elberfeld hatte das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland am 8. Mai 2001 ein Disziplinarverfahren gemäß Disziplinargesetz der EKD eingeleitet. Uwe R. hatte seinerzeit daraufhin die Versetzung in den Wartestand beantragt. Das Landeskirchenamt war diesem Antrag gefolgt. Das Disziplinarverfahren wurde dann – wie im kirchlichen Gesetz vorgesehen – bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.