Pressemitteilung

Kirchensteuereinnahmen bleiben weiterhin in der Talsohle

Keine gute Prognose für 2006

  • Nr. 173
  • 7.12.2005
  • 5609 Zeichen

Schlechte Arbeitsmarktsituation und Stellenabbau, fehlendes Wirtschaftswachstum und Steuerreformen sowie der demografisch bedingte Rückgang an Mitgliedern – das sind schon seit Jahren die Gründe für die zurückgehenden Kirchen-steuereinnahmen in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Kirchensteuer-prognosen für 2005 und 2006 verlaufen weiterhin negativ. Die Schätzung für das Jahr 2005, die im Herbst 2004 vorgenommen wurde, ging von einem Kirchensteueraufkommen von 483,3 Millionen Euro aus. Dieses Aufkommen hätte gegenüber dem tatsächlichen Aufkommen von 2004 in Höhe von 499,7 Millionen Euro einen Rückgang um 16,4 Millionen Euro bedeutet. Tatsächlich erreicht das Aufkommen in 2005 jedoch in etwa das Niveau von 2004. „Das ist allerdings nicht auf eine Stabilisierung des Steueraufkommens zurückzuführen“, erläutert Ober-kirchenrat Georg Immel, Finanzdezernent der rheinischen Kirche und Abteilungsleiter der Abteilung VI (Finanzen und Diakonie). „Ausschlaggebend sind Rückzahlungen im so genannten Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren. Sie haben der rheinischen Kirche außerordentliche Einnahmen von 23 Millionen Euro beschert“, so Immel. Ohne diese Sondereinnahme wäre die Schätzung von 483,3 Millionen Euro für 2005 um fast zehn Millionen (= zwei Prozent) verfehlt worden. „Der Zugewinn ist außerdem nicht von Dauer“, fügte Immel hinzu. Im Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren für das Jahr 2002 werde es wahrscheinlich zu Zahlungsverpflichtungen der rheinischen Kirche kommen, so dass die vorgenommene Schätzung von 500 Millionen für 2006 „als äußerst optimistisch“ anzusehen sei. Damit läge das Steueraufkommen zum dritten Mal hintereinander bei ca. 500 Millionen Euro.



Die Kirchensteuereinnahmen in der rheinischen Kirche hängen zu ca. 85 Prozent von der Kirchenlohnsteuer ab. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der Evangelischen Kirche im Rheinland in den 809 Gemeinden. Die übergemeindlichen Aufgaben der Kirchenkreise und der Landeskirche werden über Umlagen finanziert. Die Umlage an die Landeskirche und ihre Ämter, Werke und Einrichtungen beträgt 10,25 Prozent der gemeindlichen Steuereinnahmen. Im Jahr 2005 entspricht das einer Summe von 49,5 Millionen Euro. Für 2006 werden 51,3 Millionen Euro erwartet.



Die Ausgaben im landeskirchlichen Haushalt für die unmittelbaren landeskirchlichen Aufgaben für 2005 lagen bei 80,5 Millionen Euro. Der Landessynode wird im Januar 2006 ein Haushaltsplan mit einem Volumen von 86 Millionen Euro vorgelegt. Die Ausgaben erhöhen sich allein durch die Bildung einer Rückstellung für Altersteilzeit um mehr als vier Millionen Euro. Trotz restriktiver Ansätze wird sich deshalb die geplante Entnahme aus der Ausgleichsrücklage um 1,9 Millionen Euro von 3,7 auf 5,6 Millionen Euro erhöhen.



Ihre aktuellen Sparziele erreicht die rheinische Kirche damit nicht. Ab 2006 sind weitere einschneidende Sparmaßnahmen geplant. In den Jahren 2006 bis 2012 sollen allein im landeskirchlichen Haushalt 20 Prozent eingespart werden, also ca. zehn Millionen Euro. Die Einsparungen sind mit einer umfangreichen Veränderung der Prioritäten verbunden, die zurzeit intensiv diskutiert werden. Endgültig sollen die Entscheidungen auf der Sondersynode am 9./10. Juni 2006 in Bad Neuenahr fallen.



Neben der Lohn- und Einkommensteuerentwicklung und dem fehlenden Wirtschaftswachstum ist es vor allem der demografisch bedingte Rückgang der Mitgliederzahlen, der die Einnahmesituation der rheinischen Kirchen mittelfristig schmälert. In den kommenden 30 Jahren erwartet die rheinische Kirche einen Rückgang ihrer Mitglieder um ein Drittel – trotz steigender Eintritte und Wiedereintritte. Sie hätte dann im Jahr 2030 noch zwei statt heute drei Millionen Mitglieder. Wie die Alterspyramide zeigt, gibt es in der rheinischen Kirche immer weniger Kinder und Jugendliche. „Die demografische Entwicklung der Kirchenmitglieder wird erst in den kommenden Jahren zunehmend stärkeren Einfluss auf die Höhe der Kirchensteuer haben“, so Oberkirchenrat Immel. Die große Gruppe der geburtenstarken Jahrgänge werde erst in naher Zukunft aus dem Erwerbsleben schon ausscheiden. Deshalb seien die großen Veränderungen zurzeit noch nicht spürbar. Eines sei jedoch sicher: Der zu erwartende Wandel werde einen anhaltenden Kirchensteuerrückgang von mindestens einem Prozent pro Jahr bewirken.



Stichwort: Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren



Das Kirchensteuerverrechnungsverfahren, auch Clearing-Verfahren genannt, hat das Ziel, jeder Landeskirche diejenigen Kirchensteuern zuzuleiten, die die Mitglieder dieser Kirche gezahlt haben. Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich bekanntlich nach dem Wohnsitz, der Zahlungseingang der Kirchensteuer aber nach dem Sitz der Betriebsstätte, die den Arbeitslohn oder das Gehalt zahlt. Im Verrechnungsverfahren werden die Beträge ermittelt, die nach dem Betriebsstättenprinzip an Finanzämter in anderen Bundesländern und damit an andere Landeskirchen abgeführt wurden und anschließend an die richtigen Empfängerinnen weitergeleitet.



Dieses Verfahren wird, verbunden mit entsprechenden Richtlinien, in den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angewendet. Früher galt ein dreijähriges, seit einiger Zeit gibt es einjährliches Verrechnungsmodell.