Pressemitteilung

Von der Synodenvorlage bis zur Entscheidung

Wie arbeitet die rheinische Landessynode?

  • 10.1.2003


Traditionellerweise wird die Landessynode am Sonntagabend mit einem Gottesdienst feierlich eröffnet. Es folgt die Konstituierung der Synode im Tagungshaus, dem Dorint-Hotel. Mit Zweidrittel-Mehrheit ist sie beschlussfähig. Am gestrigen Montag stand der Präsesbericht im Mittelpunkt. Seitdem geht es auf der Tagung ruhig zu. Sendepause im Nachrichtenfluss? Nein, denn die Einsparkonzepte werden in nicht öffentlichen Arbeitsgruppen zur Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen beraten, in denen alle Synodale vertreten sind. Auch die Beschlussvorlagen mit den anderen Synodenthemen werden zunächst in nicht öffentlichen Ausschüssen beraten und überarbeitet. Erstellt wurden die Beschluss-vorlagen von der Kirchenleitung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien.



Mit Spannung warten Medienvertreter und Gemeindemitglieder auf den Wahltag. Am Donnerstagvormittag soll eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für das Amt der oder des Präses gewählt werden. In nicht öffentlicher Synodalversammlung stellen sich die Kandidatin und die beiden Kandidaten am Mittwochabend vor und stehen Rede und Antwort.



Wegen der Wahl tagt die Landessynode in diesem Jahr einen Tag länger als sonst bis Samstagmittag. Die häufigsten Fragen an den Ausschusstagen lauten immer wieder: Wann kommt die Tagesordnung? Wann wird über welche Synodenthemen entschieden? Offenheit für intensiven Austausch und faire Kommunikation, bei der alle zu Wort kommen, gehören zu den Grundsätzen der Beratungen. Wenn 239 Synodale sowie beratende Mitglieder und Gäste die Entscheidungsprozesse gestalten wollen, geht es nicht ohne Spielregeln. Deshalb ist die umfangreiche Kommunikationsarbeit der Synode nach einer Geschäftsordnung organisiert, die sie selber verabschiedet hat.



Wann welche Themen auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden, hängt entscheidend davon ab, wann die vorbereitenden Ausschüsse ihre Beschlussvorlagen fertig stellen. Auch ist es möglich, dass Anträge vom Präsidium oder Anträge von Mitgliedern der Synode während der Tagung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Solche zusätzlichen Eingaben werden vom Präses, dem Vorsitzenden des Präsidiums, angekündigt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Tagesordnung jeder Sitzung wird vom Präses meistens am Schluss jeder Plenumssitzung für die folgende bekannt gemacht. Aber diese Mitteilungen haben vorläufigen Charakter. Die endgültige Tagesordnung wird erst zu Beginn jeder Plenumssitzung vom Präses mitgeteilt.



Wie lange die einzelnen Tagesordnungen diskutiert werden, hängt vom Diskussionsbedarf der Synode ab. Viele Fragen werden in den Ausschüssen beantwortet. Doch weil sich die Synodalen auf sieben Synodalausschüsse verteilen, arbeitet niemand in gleichem Umfang an allen Themen. Fazit: Nachfragen und Diskussionen im Plenum. Hier kommt auch Grundsätzliches zur Sprache. Die Geschäftsordnung gibt dem Kommunikationsgeschehen den notwendigen Rahmen. So heißt es z.B. in § 23: „Wer das Wort hat, darf nur vom Präses unterbrochen werden. Dieser hat Abschweifungen vom Gegenstand, bloße Wiederholungen von schon Gesagtem sowie das Ablesen von Reden tunlichst zu verhindern. Wird ein entsprechender Mahnruf nicht beachtet, so hat der Präses die Landessynode zu fragen, ob sie den Redner länger hören will. Wird dies verneint, so hat der Präses dem Redner das Wort zu entziehen.“



Wenn die Verhandlungen zu lange dauern, kann jeder Synodale einen Antrag auf Schluss der Rednerliste stellen. Unerledigtes kann vertagt, an einen oder mehrere Tagungsausschüsse oder an die Kirchenleitung verwiesen werden.



Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche. Die derzeit 239 Synodalen aus den 46 Kirchenkreisen und 823 Kirchengemeinden vertreten die knapp 3,1 Millionen Protestanten und Protestantinnen, die zur rheinischen Kirche gehören. Die Landessynode tritt einmal im Jahr zusammen und entscheidet über Aufgaben, die alle Gemeinden, Kirchenkreise und landeskirchlichen Einrichtungen betreffen. Sie entscheidet in öffentlicher Abstimmung, auch in Personal- und Haushaltsfragen. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der rheinischen Kirche in den Gemeinden. Der landeskirchliche Haushalt, den die Landessynode verabschiedet, wird über eine Umlage von 10,25 Prozent des jährlichen Kirchensteueraufkommens finanziert.



Die Geschäftsordnung ist im Internet unter www.ekir.de/landessynode abrufbar, ebenso die vorläufigen Tagesordnungen.