Pressemitteilung

Stärkung für die Einheit der evangelischen Kirchen

Beitritt zur Union Evangelischer Kirchen beschlossen

  • 11.1.2003

Den Beitritt zur Bildung einer Union Evangelischer Kirchen (UEK) in der EKD, die zum 1. Juli gegründet wird, beschloss die Landessynode gestern abend. Die Evangelische Kirche der Union (EKU) und die Arnoldshainer Konferenz (Akf) werden in der UEK verschmolzen. Zu EKU gehören sieben der 24 Landeskirchen in Deutschland, zur Akf 16 Landeskirchen. Die Verschmelzung dient dem Ziel einer verbindlichen Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen in der EKD z.B. in Fragen des rechtlichen und theologischen Grundverständnisses, des Gottesdienstes, der Liturgik, der Ordination, des Verständnisses von Gemeinde, Dienst und Amt sowie der Aus- und Fortbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Grundentwürfe für einen entsprechenden Vertrag, den die Mitglieds-kirchen unterzeichnen, liegen bereits vor. Die EKU ist aus der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union hervorgegangen und geht damit auf das Jahr 1817 zurück, während die Akf erst im Jahr 1967 als Arbeitsgemeinschaft der Kirchenleitungen gegründet worden ist, die nicht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) angehören. Die Bildung der UEK soll das Nebeneinander von EKU und Akf überwinden und den einheitlichen Zusammenschluss der Landeskirchen in der EKD stärken.


Hintergrund für diese Bemühungen sind die historisch entstandenen und heute nur schwer zu vermittelnden Strukturen des Protestantismus in Deutschland. Die verwirrende Undurchsichtigkeit kirchlicher Strukturen soll zugunsten einer „strukturellen Konzentration innerhalb der EKD“ abgebaut werden – eine Forderung, wie sie Landesbischof Klaus Engelhardt als Ratsvorsitzender der EKD im Jahre 1997 in seinem Bericht an die Synode der EKD formulierte. Auch in der rheinischen Kirche gibt es eine breite Zustimmung für eine solche Entwicklung.