Pressemitteilung

Rheinische Kirche stärkt EvangelischeKirche in Deutschland

Zukunftsweisende Kirchengesetzänderung:

  • 14.1.2002

Einer wichtigen Änderung in der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die von der EKD-Synode am 9. November 2000 beschlossen wurde, hat gestern morgen auch die rheinische Landessynode zugestimmt. Es geht darum, mehr Gesetzgebungskompetenzen auf die EKD-Ebene zu verlagern, um langfristig eine Rechtsvereinheitlichung in den einzelnen Landeskirchen zu erzielen. Die EKD fördert und unterstützt Aktivitäten, die für den ganzen Protestantismus bedeutsam sind und vertritt die 24 Landeskirchen in Deutschland in allen öffentlichen und rechtlichen Fragen gegenüber der Bundesregierung und ihren Organen sowie der EU. Außerdem vertritt sie in wichtigen gesellschaftlichspolitischen Fragen evangelische Standpunkte, wie z.B. zurzeit aktuell in Fragen der Gentechnik und Bioethik.


Die evangelischen Landeskirchen haben unterschiedliche Verfassungen und eigene Kirchengesetze. In einigen gesamtkirchlichen Angelegenheiten, wie Mitgliedschaftsrecht, Militärseelsorge, Datenschutz oder Meldewesen, gelten jetzt schon für alle Gliedkirchen verbindliche EKD-Gesetze. Nun soll die Möglichkeit eröffnet werden, weitere Sachgebiete leichter einheitlich zu regeln, um parallele Gesetzgebungsarbeit zu vermeiden.


Mit diesem Zuständigkeitswechsel soll die Gesetzgebungsarbeit gestrafft werden. Die Gliedkirchen sollen aber die Möglichkeit haben, beschlossene EKD-Gesetze in ihrem Geltungsbereich wieder außer Kraft zu setzen. Dies erleichtert z.B. die grundsätzliche Zustimmung zu Gesetzesvorhaben, die einheitlich geregelt werden sollen. Außerdem können die Gliedkirchen über die EKD-Kirchenkonferenz, die von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet wird, Einfluss auf die Beschlüsse nehmen.


Die rheinische Kirche ist die letzte Landeskirche, die der Änderung folgt. Alle anderen haben bereits zugestimmt.