Pressemitteilung

Mehr Frauen in der Gemeindearbeit, aber nicht in den Gremien

Berufsbild Pfarrerin:

  • 14.1.2002

Ein besonderes Augenmerk richtete die Landessynode am Vormittag auf Frauenfragen im Pfarramt. Sie knüpfte damit an frühere Synodenbeschlüsse an. Im Jahre 1999 wurden eher allgemeine zukünftige Anforderungen an das Berufsbild von Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern benannt, im Jahre 2001 folgte die Empfehlung von Gemeindekonzeptionen. Damit sind zeitlich festgelegte Zielvereinbarungen gemeint, die sich auf die einzelnen Arbeitsfelder und die Gesamtheit der Gemeindearbeit beziehen. Nun ging es um die besondere Situation von Frauen im Pfarramt.


In der rheinischen Kirche arbeiten knapp 2.500 Theologinnen und Theologen, darunter 1.993 im Pfarramt (Stand: 1.10.2001). Fast ein Viertel davon, nämlich 476, sind Frauen. Besonders viele Frauen, d.h. gut 50 Prozent, arbeiten dagegen im Sonderdienst (98 Frauen) bzw. im Teildienst (204 Frauen). Hier spiegeln sich allgemeine gesellschaftliche Trends der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern wider. Die statistische Auswertung zeigt, dass vermehrt Frauen im Dienst der Kirche arbeiten. In den Leitungsgremien  – Presbyterien, Kreissynoden und Landessynode –  sind sie aber weniger vertreten, nämlich im Durchschnitt mit einem Anteil von 20 Prozent. „Der Frauenanteil im Pfarramt entspricht dem Theologinnenanteil in den Gremien“, heißt es dazu in der entsprechenden Drucksache.


Die Synode betonte, dass die Kirche aber auch in den kirchenleitenden Gremien nicht auf die Kompetenzen von Frauen verzichten könne. Sie will es nicht bei der statistischen Erhebung, die eine Frauen-Arbeitsgruppe zusammengestellt hat, bewenden lassen und beauftragte das Landeskirchenamt, zusammen mit dem Frauenreferat der rheinischen Kirche an die quantitativen Erhebung eine qualitative Auswertung anzuschließen. Ziel ist es herauszufinden, in welcher Weise Pfarrerinnen das Pfarrbild in der Evangelischen Kirche im Rheinland verändert haben. Bis zur nächsten Synode soll außerdem eine Gesamtkonzeption mit Arbeitszeitvorgaben und Rahmenbedingungen für die pastoraler Arbeit erarbeitet werden. Außerdem ist zu prüfen, welche Schwierigkeiten Pfarrerinnen im Erziehungsurlaub haben. „Zurzeit ist für Pfarrerinnen, deren Partner weniger verdienen als sie selbst, unter Umständen kein Erziehungsurlaub denkbar, da das teure Pfarrhaus sich nur durch das Dienstwohnungsprivileg bezahlen lässt“, so die Drucksache.


Die Gleichstellung von Theologen und Theologinnen war von der rheinischen Landessynode erst im Jahre 1975 beschlossen worden, als sie das rheinische Pastorinnengesetz aufhob. Die Möglichkeit der Ordination einer Vikarin gibt es seit 1950. Mit der Ordination wird von der Gemeinde der Auftrag zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung verliehen.