Pressemitteilung

Die erste Pfarrstelle wird auf zehn Jahre begrenzt

Pfarrdienst soll flexibler werden:

  • 11.1.2002

Die erste Gemeindepfarrstelle, die Pfarrerinnen und Pfarrer in der rheinischen Kirche übertragen bekommen, wird in Zukunft auf zehn Jahre befristet. Nach dieser Zeit sollen Pfarrstelleninhaberin bzw. Pfarrstelleninhaber und Presbyterium Bilanz ziehen und klären, ob sie die Zusammenarbeit fortsetzen wollen oder den Wechsel bevorzugen. Sind sich alle Beteiligten über die Fortsetzung einig, wird die Übertragung der Pfarrstelle unbefristet verlängert.


Durch die Neuregelung, die die Landessynode heute beschlossen hat, soll der Pfarrdienst flexibler werden: Mit der erstmaligen Übertragung einer Pfarrstelle beginnt nach wie vor ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit zur Landeskirche. Das heißt, nach zehn Jahren endet nicht das Dienstverhältnis, sondern der Wechsel in andere Pfarrstellen soll gefördert werden.


Bislang werden Gemeindepfarrstellen unbefristet übertragen. Die Zehn-Jahres-Befristung gilt ausdrücklich nur bei der Übertragung der ersten Pfarrstelle.