Pressemitteilung

Evangelische Kirchen warnen vor Privatisierung

Neues Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen:

  • 18.10.2002


Die Bestattung Verstorbener muss nach Auffassung der Evangelischen Kirchen eine öffentliche Aufgabe bleiben. Das Friedhofswesen sei einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich und dürfe deshalb nicht privatisiert werden, heißt es in einer Stellungnahme des Evangelischen Büros Nordrhein-Westfalen, das die Evangelischen Kirchen im Rheinland und von Westfalen und die Lippische Landeskirche bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vertritt.


Die Kirchen befürchten gravierende negative Auswirkungen auf die Bestattungs- und Friedhofskultur. Sie sind gegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeiten, in Zukunft sogenannte Aschestreufelder auf Friedhöfen einzurichten bzw. das Verstreuen von Totenasche außerhalb des Friedhofes sowie ein Aufbewahren der Urnen in den Räumen der Angehörigen zu genehmigen. Auch die Verkürzung der Grabnutzungszeiten und die generelle Möglichkeit, auf eine Bestattung im Sarg zu verzichten, lehnen die Kirchen ab. Sie plädieren dafür, dass die Erdbestattung auch beim sogenannten Sozialbegräbnis der Regelfall bleibt.


Nähere Informationen erhalten Sie im Pressegespräch am


Montag, 28. Oktober 2002, 11.00 Uhr, im FFFZ, Kaiserswerther Str. 450, 40474 Düsseldorf.


Ihre Gesprächspartner werden sein:


Ingmar Behrens, Jurist im Evangelischen Büro NRW und Eckart Schwab, Landespfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland.


Am 12. Juni diesen Jahres hat das NRW-Kabinett den Entwurf des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) gebilligt und dem Landtag zur Beratung übergeben. Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 27. Juni wurde er zur Beratung in die Landtagsausschüsse verwiesen. Eine öffentliche Anhörung im NRW-Landtag ist für den 30. Oktober 2002 um 11.00 Uhr vorgesehen.