Pressemitteilung

Konfirmandenunterricht: Schulministerium unterstützt Kirchen

Wachsende Schwierigkeiten, den Kirchlichen Unterricht zu terminieren

  • Nr. 62/2008
  • 15.5.2008
  • 2996 Zeichen

Die evangelischen Kirchen in NRW sind mit den Schulbehörden des Landes im Gespräch, um die Teilnahme von Jugendlichen am Konfirmandenunterricht zu gewährleisten. Dazu haben die Kirchen auf der Grundlage einer Empfehlung von Staatssekretär Günter Winands vom Schulministerium Regelungen erarbeitet. Diese Vorschläge wurden jetzt in einem Brief den Bezirksregierungen in Detmold, Arnsberg, Münster, Köln und Düsseldorf nahe gelegt.
Hintergrund sind zunehmende Schwierigkeiten, den Kirchlichen Unterricht (KU) verbindlich zu terminieren: Die Schulzeitverkürzung an Gymnasien führt zu einer höheren Wochenstundenzahl und damit auch zu mehr Schulunterricht an Nachmittagen. Gleichzeitig wird an zahlreichen Schulen der Ganztagsbetrieb ausgebaut. Das gefährdet in vielen Regionen die Durchführung des KU.
Im Gespräch mit dem Schulministerium haben die Landeskirchen in Rheinland, Westfalen und Lippe auf diese Schwierigkeiten hingewiesen. Staatssekretär Winands hat daraufhin den Schulen empfohlen, Maßnahmen zur Sicherung der Teilnahme am Kirchlichen Unterricht zu treffen. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden einer Gemeinde besuchen in der Regel unterschiedliche Schulen. Um die notwendigen Absprachen mit den Kirchengemeinden zu vereinfachen, schlagen die Landeskirchen im Einzelnen Folgendes vor:



 Schülerinnen und Schüler aus den 7. und 8. Klassen nehmen am Kirchlichen Unterricht der evangelischen Gemeinden teil.



 Der Kirchliche Unterricht findet am Dienstagnachmittag ab 15 Uhr in den Kirchengemeinden statt. Die Schulen achten bei der Erstellung der Stundenpläne darauf, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen. Gute Erfahrungen sind hier bereits mit einer entsprechenden Vereinbarung mit der Bezirksregierung Detmold gemacht worden.



 Wo Schulunterricht am Samstagvormittag eingeführt worden ist, wird für die Konfirmandenarbeit in den Jahrgangsstufen 7 und 8 der erste und dritte Samstag eines jeden Monats vom Schulunterricht freigehalten.



 Bei Ganztagsangeboten, die keine regelmäßige Teilnahme erfordern, soll um der Konfirmandenarbeit willen möglichst großzügig verfahren werden.



Diese Vorschläge werden demnächst auch von den Kirchenkreisen an die Schulleitungen geschickt.



Aus Sicht der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche ist der Kirchliche Unterricht für junge Menschen von zentraler Bedeutung. Er schärft das Gewissen, hilft die Persönlichkeit zu entwickeln und sich auf die Grundlagen des christlichen Glaubens zu besinnen. Dazu gehört die Fähigkeit, einen eigenen Standpunkt zu bilden und zu begründen.


Hinweis: Diese Pressemitteilung wird zeitgleich auch von der Evangelischen Kirche von Westfalen und von der Lippischen Landeskirche verbreitet.