Pressemitteilung

Der Barbarei darf die Tür nicht geöffnet werden – auch nicht der kleinste Spalt!

Landessynode verurteilt jegliche Folter

  • Nr. 38 / 2007
  • 11.1.2007
  • 1068 Zeichen

„Folter ist eine besonders bedrückende Form der Gewalt. Am Verbot der Folter und Folterandrohung darf nicht gerüttelt werden“, heißt es in dem 13-seitigen Beschlusspapier, das die Landessynode am Nachmittag bei ihrer Tagung in Bad Neuenahr verabschiedete. Aus rechtlichen und prinzipiellen ethischen Gründen müsse das Verbot „absolut“ gelten, heißt es weiter. Folter und Folterandrohung griffen in die von Gott geschenkte Unantastbarkeit der menschlichen Würde und damit in das Recht Gottes auf sein Geschöpf ein.

Der Beschluss macht sich eine Formulierung aus dem Bericht des Präses an die Landessynode im vergangenen Jahr zu eigen, die lautete: „Gegenüber der Folter ist eine absolute Grenzziehung notwendig. Diese Grenzziehung darf nicht überschritten werden. Der Barbarei darf die Tür nicht geöffnet werden – auch nicht der kleinste Spalt.“ Die Kirchenleitung wird beauftragt, das Beschlusspapier in die öffentliche Diskussion einzubringen und in der politischen Debatte geltend zu machen.