Pressemitteilung

Dienst- und Arbeitsrecht der rheinischen Kirche wird weitreichend geändert

Fast einstimmig beschlossen

  • Nr. 25 / 2007
  • 10.1.2007
  • 4212 Zeichen

Die Aussprache im Plenum war sachorientiert und kurz. Am späten Nachmittag beschloss die Landessynode ein umfangreiches Maßnahmepaket zur mittel- und langfristigen Sicherstellung des pfarramtlichen Dienstes ohne Gegenstimme und mit nur einer Enthaltung. Es geht darum, angesichts des Rückgangs der Gemeindemitglieder-zahlen und der zu erwartenden Minderung der Finanzkraft in den nächsten 25 Jahren eine erhebliche Reduzierung der Zahl der Pfarrstellen vorzunehmen und dabei neue Steuerungs- und Planungselemente einzusetzen. Auch soll sichergestellt werden, dass neben den – zurückgehenden – Gemeindepfarrstellen zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse für Theologinnen und Theologen entstehen. Verhindert werden soll außerdem, dass aus Mangel an Gemeindepfarrstellen eine ganze Generation von angehenden Pfarrerinnen und Pfarrern unbeschäftigt bleiben.

Folgende Einzelmaßnahmen, die beschlossen wurden, bauen aufeinander auf:

  • Auf landeskirchlicher Ebene wird eine Personalplanungskonferenz eingesetzt, die dem Austausch über Fragen des zukünftigen Personalbedarfs dient. Da die Pfarrstellen in den Gemeinden durch Wahl besetzt werden, gibt es bislang kein solches zentrales Planungsinstrument, das Prognosedaten über den zukünftigen Pfarrdienst liefert. Auf Basis dieser Daten soll die Kirchenleitung nun ein formales Verfahren dafür entwickeln, wie in Zukunft die Zahl der Pfarrstellen berechnet und wie die Verteilung der Pfarrstellen auf die Kirchenkreise vorgenommen werden soll. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt auf Kirchenkreisebene über dort zu entwickelnde „Rahmenkonzepte für den Kirchenkreis“.

  • Für Pfarrerinnen und Pfarrer im so genannten Wartestand wird ein zentrales Auswahlverfahren eingeführt, um ihnen Pfarrstellen mit besonderem Auftrag (mbA-Stellen) zu vermitteln. Die mbA-Stellen werden als „Personalpool“ auf landeskirchlicher Ebene angesiedelt. Bisher befinden sich rund 120 Theologinnen und Theologen im Wartestand. Sie haben keine Gemeinde- oder Funktionspfarrstellen, meist aber befristete Beschäftigungsaufträge. Der Wartestand soll mittelfristig durch das neue Auswahlverfahren abgeschafft werden.

  • Der Zugang zum Pfarrdienst wird durch ein zentrales Bewerbungsverfahren (kein Auswahlverfahren) geregelt. Vikarinnen und Vikare, die nach dem Zweiten Examen das zentrale Bewerbungsverfahren für den pfarramtlichen Dienst erfolgreich durchlaufen haben, werden in ein Pfarrdienstverhältnis auf Probe berufen. Danach werden sie in der Regel in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit auf mbA-Stellen berufen.

  • Theologinnen und Theologen, denen die Anstellungsfähigkeit für das Pfarramt verliehen worden ist und die das zentrale Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden in eine mbA-Stelle berufen. Wiederholte Bewerbungen sind möglich.

  • Der Kirchenleitung wird ab Januar 2008 für die Dauer von fünf Jahren in jedem zweiten Besetzungsfall einer Gemeindepfarrstelle das Vorschlags- und Besetzungsrecht übertragen. Dieses Recht hatte die Kirchenleitung bislang bereits für jeden dritten Besetzungsfall inne, genutzt wurde dieses Instrument aber eher selten. Das Vorschlagsrecht ersetzt die Wahlfreiheit der Gemeinden nicht, bündelt sie aber. Wird in einer Gemeinde eine neue Pfarrerin bzw. ein neuer Pfarrer gesucht, und hat die Kirchenleitung das Vorschlagsrecht, meldet die Gemeinde der Kirchenleitung den Bedarf mit einem Profilwunsch. Die Kirchenleitung vermittelt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wartestand, unter denen die Gemeinde ihre Wahl treffen kann. Werden Gemeindepfarrstellen frei, für die die Kirchenleitung kein Vorschlags- und Besetzungsrecht hat, erfolgt die Besetzung wie bisher durch direkte Pfarrwahl nach direkter Bewerbung.

  • Die Kirchenleitung wird außerdem beauftragt, unter Einbeziehung des Rheinischen Konvents, einer Interessenvertretung des theologischen Nachwuchses, neue und alternative Beschäftigungsformen des ehren- und nebenamtlichen sowie des projektbezogenen Arbeitens im kirchlichen Dienst zu entwickeln.