Pressemitteilung

Aufschwung der Wirtschaft verändert den Sinkflug in der rheinischen Kirche kaum

Oberkirchenrat Georg Immel zur Finanzlage und Steuerentwicklung

  • Nr. 189 / 2007
  • 4.12.2007
  • 8349 Zeichen

Beim Jahrespresseabend der Evangelischen Kirche im Rheinland hat Oberkirchenrat Georg Immel zur Finanzentwicklung der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland ausführlich Stellung bezogen:


Das Jahr 2007 entwickelt sich deutlich positiv gegenüber dem Jahr 2006. Der im zweiten Halbjahr 2006 begonnene Aufschwung hat besonders im ersten Halbjahr 2007 zu deutlichen Zuwächsen bei der Kirchensteuer geführt. Dies ist auf einen deutlichen Anstieg sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zurückzuführen. Allerdings zeigt sich an den Einnahmen, dass sich das Wachstum nicht mehr in dem Maße fortsetzt, wie es sich in den ersten Monaten des Jahres 2007 dargestellt hat. Der Zuwachs an Kirchensteuereinnahmen bei den Finanzämtern, der bis zum Juni bei mehr als 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gelegen hat, hat sich bis einschließlich Oktober auf knapp 7 Prozent reduziert. Die Schätzung für das laufende Jahr wurde deshalb auf einen Zuwachs von ca. 12 Prozent festgelegt.


Nachdem das Steueraufkommen des Jahres 2006 knapp unter 500 Millionen Euro gelegen hat, geht die Schätzung für 2007 von einem Kirchensteueraufkommen von ca. 560 Millionen Euro aus.


Dabei ergibt sich dieser Zuwachs etwa in Höhe von 30 Millionen (gleich 6 v. H.) Euro aus einem tatsächlichen höheren Aufkommen aus Kirchensteuern bei den Finanzämtern. Die andere Hälfte beruht auf den Auswirkungen des Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahrens, das zwischen den Landeskirchen durchgeführt wird. Hier konnten zum Teil eigene Rückstellungen, die gebildet wurden, aufgelöst werden. Darüber hinaus haben sich die Vorauszahlungen, die die rheinische Kirche leisten muss, reduziert.


Gemeinden finanzieren die Landeskirche per Umlage


Die Kirchensteuereinnahmen in der rheinischen Kirche hängen zu 85 Prozent von der Kirchenlohnsteuer ab. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der Evangelischen Kirche im Rheinland bei den zurzeit 786 Gemeinden. Die übergemeindlichen Aufgaben der Kirchenkreise und der Landeskirche werden über Umlagen finanziert. Die Umlage an die Landeskirche und ihre Ämter, Werke und Einrichtungen beträgt 10,25 Prozent der gemeindlichen Steuereinnahmen. Im Jahr 2007 entspricht das einer Summe von 52,4 Millionen Euro. Für 2008 werden 58,8 Millionen Euro erwartet.


Die Ausgaben im landeskirchlichen Haushalt für die unmittelbaren landeskirchlichen Aufgaben 2007 lagen bei 78,9 Millionen Euro. Der Landessynode, die den landeskirchlichen Haushalt alljährlich zu beschließen hat, wird im Januar 2008 ein Haushaltsplan von einem Volumen von 82,4 Millionen Euro vorgelegt.


Die Ausgaben steigen im Wesentlichen dadurch, dass in 2008 allein 3,4 Millionen Euro zur Auffüllung der Versorgungskasse zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden. Die geplante Entnahme aus der Ausgleichsrücklage wird sich von 2,0 auf 1,1 Millionen Euro verringern. Die Umlage an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und Union Evangelischer Kirchen (UEK) werden von 37,3 Millionen (2007) auf 36,3 Millionen Euro (2008) sinken. Die teuerungsbedingten Erhöhungen werden durch Einsparungen u.a. der bereits auf der außerordentlichen Landessynode 2006 beschlossenen Strukturmaßnahmen aufgefangen: Bis 2012 sollen allein im landeskirchlichen Haushalt 20 Prozent eingespart werden, also rund zehn Millionen Euro. „Der Sinkflug, in dem wir uns finanziell befinden, verändert sich durch den konjunkturellen Aufschwung nicht wesentlich. Wir werden eher bestärkt, unseren Sparkurs strikt einzuhalten“, kommentiert Oberkirchenrat Georg Immel.


Neben der Lohn- und Einkommensteuerentwicklung und dem Wirtschaftswachstum ist es vor allem der demografisch bedingte Rückgang der Mitgliederzahlen, der die Einnahmesituation der rheinischen Kirche mittelfristig schmälert. In den nächsten 30 Jahren erwartet sie einen Rückgang ihrer Mitgliederzahl um ein Drittel – trotz einer steigenden Zahl an Eintritten und Wiedereintritten. Wie die Alterspyramide zeigt, gibt es in der rheinischen Kirche immer weniger Kinder und Jugendliche. „Diese demografische Entwicklung wird in den kommenden Jahren einen zunehmend stärkeren Einfluss auf die Höhe der Kirchensteuer haben,“ erläutert Georg Immel. Die große Gruppe der geburtenstarken Jahrgänge werde in naher Zukunft aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Der zu erwartende Wandel sei zurzeit noch nicht spürbar, werde aber einen anhaltenden Kirchensteuerrückgang von mindestens einem Prozent pro Jahr bewirken, so der Finanzdezernent.


Zum bevorstehenden Wandel in der Steuerpolitik konstatiert Immel: „Immer noch gänzlich unklar ist, welche Auswirkungen die für das Jahr 2009 vorgesehene Zinsabgeltungssteuer für die Kirchen haben. Dass es die Kirchensteuereinnahmen schmälert – das steht allerdings fest.“


Stichwort: Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren („Clearingverfahren“)


Das Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren, auch Clearingverfahren genannt, hat das Ziel, jeder Landeskirche diejenigen Kirchensteuern zuzuleiten, die die Mitglieder dieser Kirche gezahlt haben. In Zeiten beruflicher Mobilität ist ein solches Verfahren unerlässlich, aber auch aufwändig. Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich bekanntlich nach dem Wohnsitz, der Zahlungseingang aber nach dem Sitz der Betriebsstätte, die den Arbeitslohn bzw. das Gehalt zahlt. Im Verrechnungsverfahren werden die Beträge ermittelt, die nach dem Betriebsstättenprinzip an Finanzämter in anderen Bundesländern und damit an andere Landeskirchen abgeführt wurden und anschließend an die richtigen Empfängerinnen weitergeleitet.


Dieses Verfahren wird, verbunden mit entsprechenden Richtlinien, in den 23 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angewendet. Früher galt ein dreijähriges Verrechnungsmodell, seit einiger Zeit gibt es ein jährliches.


Die Verrechnungen im Clearingverfahren sind z. B. ein Grund dafür, dass die rheinische Kirche in 2007 insgesamt einen deutlich stärkeren Zuwachs an Kirchensteuern verzeichnet, als sich dies aufgrund des konjunkturellen Aufschwungs bei den Steuereinnahmen der Finanzämter zeigt. Die Steigerung im Kirchensteueraufkommen 2007 wird auf zwölf Prozent geschätzt. Die Finanzämter verbuchen davon allerdings nur einen Zuwachs an Steuereinnahmen von sechs Prozent. Der darüber hinausgehende Zuwachs ergibt sich daraus, dass die Evangelische Kirche im Rheinland in 2007 ca. 15 Millionen Euro an Rückstellungen für die Abrechnung des Jahres 2002 auflösen konnte.


Die zweiten 15 Millionen Euro ergeben sich zum einen daraus, dass zwar für das Jahr 2003 ein Betrag in Höhe von 4,5 Millionen Euro an die anderen Landeskirchen zurückgezahlt werden muss, die für dieses Jahr gebildeten Rückstellungen aber wiederum den Bedarf übersteigen und mit ihrer Auflösung dem so genannten Verteilungsbetrag zugute kommen. Und schließlich sind die von der Rheinischen Kirche zu erbringenden Abschlagszahlungen im Jahr 2007 gegenüber der Planung abgesenkt worden, weil das Aufkommen in der Rheinischen Kirche in 2002 relativ am EKD-Aufkommen gestiegen ist. Dies führt gegenüber der Planung zu einer Absenkung der Abschlagszahlungen.


Was bedeutet das Clearingverfahren im Allgemeinen? „Wie viel wir wann wirklich in der Kasse haben, können wir mit Blick auf das laufende Haushaltsjahr nur schätzen bzw. im Rückblick bilanzieren, weil zwar für 2007 die Clearingzahlen festliegen, es daneben aber entscheidend darauf ankommt, bis zu welchem Termin im Dezember die Finanzkassen die erhaltenen Kirchensteuern an uns weiterleiten,“ erläutert der Finanzdezernent. Für 2008 ist die Schätzung mit einem weiteren Zuwachs um 14 Millionen Euro allerdings eher optimistisch ausgefallen, nachdem sich die Wachstumsprognosen für 2008 in den letzten Monaten kontinuierlich nach unten bewegt haben. Die Schätzung wird sich möglicherweise nur dann realisieren, wenn das Aufkommen in 2007 gegenüber der Schätzung doch noch etwas höher liegen sollte.