Pressemitteilung

Volle NRW-Landesförderung für alle evangelischen Beratungsstellen

Schwangerschaftskonfliktberatung:

  • 2.4.2002

Düsseldorf – Erstmals ist es in diesem Jahr gelungen, alle staatlich anerkannten evangelischen Beratungsstellen im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung mit ihren Angeboten vollständig in die Landesförderung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Nach längeren Verhandlungen hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit zugesagt, die evangelischen Beratungsstellen in Bonn, Dinslaken, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Mönchengladbach-Rheydt und Remscheid rückwirkend zum 1. Oktober 2000 in die volle Förderung aufzunehmen.


Mit wenigen Ausnahmen erhielten die evangelischen Beratungsstellen schon in den 70er Jahren ihre staatliche Anerkennung, die 1995 bestätigt wurde. Im Unterschied zu anderen Trägern erhielten aber nicht alle anerkannten Beratungsstellen die volle Landesförderung. Diese sieht eine Förderung von 81 Prozent der Personalkosten vor. Die rheinische Kirche rechnet mit zusätzlich ca. 300 000 Mark Landesmitteln pro Jahr. Insgesamt setzt die Evangelische Kirche im Rheinland allein im NRW-Bereich pro Jahr ca. 1,5 Millionen Mark an Eigenmitteln für die Schwangerschaftskonfliktberatung ein, die in ein ganzheitliches Beratungskonzept eingebettet ist. Um den Ratsuchenden eine umfassende Hilfestellung zu bieten, werden Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerenberatung gleichermaßen angeboten, und zwar in Kooperation mit Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung.


Mit der Zusage, die evangelischen Beratungsstellen in die Landesförderung aufzunehmen, wurde vonseiten des Ministeriums für die Zukunft und die Weiterentwicklung des Beratungsangebots die Gleichbehandlung evangelischer Träger zugesichert.