Pressemitteilung

Ausländerdezernent in der Härtefallkommission bestätigt

Sachverständigengremium in NRW:

  • 25.3.2002

Düsseldorf – Als Mitglied in der NRW-Härtefallkommission ist Jörn-Erik Gutheil, Landeskirchenrat und Ausländerdezernent der Evangelischen Kirche im Rheinland, für weitere zwei Jahre als Vertreter der evangelischen Kirchen bestätigt worden. Die Härtefallkommission ist ein von kommunalen oder Landesbehörden unabhängiges Gremium, das versucht, durch eine fachgerechte Beratung der Ausländerbehörden auch aus Sicht der Betroffenen die Härten durch die Ausreise für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in NRW zu vermeiden. Sind die Kommissionsmitglieder überzeugt, dass eine Abschiebung für den Antragsteller eine besondere Härte bedeutet, empfiehlt sie den zuständigen Ausländerbehörden eine tragfähige, überzeugende Lösung.


In den Jahren 1996 und 1997 stellten 1255 Ausländerinnen und Ausländer einen Antrag an die Härtefallkommission, um die Abschiebung aus Deutschland abzuwenden. Bei knapp jedem fünften beratenen Antrag hat die Kommission empfohlen, dem Anliegen des Antragstellers zu entsprechen. Über 40 Prozent dieser Anträge waren teilweise erfolgreich: Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sorgten die Empfehlungen dafür, dass die Betroffenen so lange in Nordrhein-Westfalen bleiben konnten, bis sie z.B. ihre Ausbildung beendet oder eine schwere Krankheit auskuriert hatten.


Die Härtefallkommission arbeitet im Rahmen der bundesweit gültigen Ausländergesetze und kann rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, z.B. über Abschiebungen nicht korrigieren. In Einzelfällen kann sie aber den bestehenden rechtlichen Spielraum im Interesse der Betroffenen nutzen und dazu beitragen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht ergriffen werden.


In der Härtefallkommission sitzen Experten und Expertinnen aus allen Regionen des Landes NRW. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Innenministeriums. Neben dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport stellen die evangelische und die katholische Kirche je einen Vertreter, außerdem der Flüchtlingsrat NRW, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW und die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden für jeweils zwei Jahre berufen.


Weitere Informationen sind erhältlich unter www.im.nrw.de (unter „Themen“).