Pressemitteilung

Freikirchen wird kein Nachteil entstehen

Einführung des „Besonderen Kirchgeldes“:

  • 22.3.2002

Düsseldorf – Den Freikirchen wird bei der Erhebung des „Besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedenen Ehen“ kein Nachteil entstehen. Darauf hat die Evangelische Kirche im Rheinland heute hingewiesen.


In einem Beitrag für die „Rheinische Post“, der am Montag erschienen ist, beklagen die Politiker der Grünen Christa Nickels und Michael Rumphorst, dass das Kirchgeld die Mitglieder von Freikirchen doppelt belaste.


„Das trifft nicht zu“, stellt der rheinische Finanz-Chef Oberkirchenrat Georg Immel richtig. „Die drei evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben den Freikirchen eine vollständige Verrechnung des Kirchgeldes mit den gezahlten Kirchenbeiträgen zugesagt“, sagt er. „Damit wird niemand doppelt belastet.“


Es ist nicht neu, dass in einer Ehe mit Partnern unterschiedlicher Konfession beide Kirchen Kirchensteuer erheben, so z.B. in einer Ehe, in der ein Ehegatte der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört. In diesen Fällen wird schon seit 40 Jahren die zu zahlende Kirchensteuer jeweils zur Hälfte auf die beiden Kirchen verteilt.


„Dies wäre der ‚normale‘ Weg auch in Ehen, in denen ein Ehegatte einer Freikirche angehört“, so Immel. Eine höhere Belastung des Mitglieds der Freikirche wäre damit ausgeschlossen.


Um den Freikirchen aber noch weiter entgegen zu kommen, haben sich die evangelischen Kirchen bereit erklärt, auf die sogenannte Halbteilung zu verzichten und auf Antrag das zu zahlende Kirchgeld voll zu erstatten. „Mehr als die zugesagte 100%ige Freistellung können wir nicht bieten“, stellt Immel klar.


Die derzeit von einzelnen Freikirchen betriebenen Aktionen können unter diesen Voraussetzungen nur als bewusste Fehlinformation verstanden werden.


Das „Besondere Kirchgeld“ soll nur in den sogenannten glaubensverschiedenen Ehen erhoben werden. Es ist gedacht für Paare, deren verdienender Partner keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, während der nicht verdienende ihr nach wie vor angehört. Diese besondere Form der Kirchensteuer möchte die Evangelische Kirche im Rheinland zum 1. Januar 2001 einführen, um damit mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.