Pressemitteilung

Rheinische Landessynode spricht sich für gesetzlichen Mindestlohn aus

Wachsender Problemdruck macht staatliches Eingreifen nötig

  • Nr. 47/2009
  • 16.1.2009
  • 2453 Zeichen

Die Landessynode der Evangelischen Kirche hat sich heute, am letzten Tag ihrer einwöchigen Beratungen, mit großer Mehrheit für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Damit folgte das oberste Leitungsgremium der Kirche Anträgen mehrerer Kreissynoden: In Deutschland sei ein gesetzlicher Mindestlohn nötig, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten, auch von ihrem Einkommen leben könnten, ohne auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein.

Immer mehr Unternehmen würden arbeitsintensive und damit teure Produktionsformen in Länder mit deutlich niedrigerem Lohnniveau verlegen. Diese Entwicklung habe zwar schon in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts begonnen, doch habe die wachsende wirtschaftliche Globalisierung diesen Prozess rasant beschleunigt. Damit aber verliere ein größerer Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vor allem jene, die gering qualifiziert sind, – die Chance auf eine dauerhafte Arbeit, mit der sie ihre Existenz sichern können. Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigungen hat in der Folge ebenso zugenommen wie die Lohnspreizung. „Wenn nun aber die Löhne eines erheblichen Anteils der Bevölkerung nach unten weg brechen, dann, entsteht eine neue Gesellschaft, in der der eine Teil mit dem anderen nur noch wenig gemeinsam hat“, so Präses Nikolaus Schneider.

Der Mindestlohn könne ein wichtiges Instrument sein, damit nicht ein großer Teil der arbeitenden Bevölkerung vom erwirtschafteten Wohlstand dauerhaft ausgeschlossen werde, „aber der Mindestlohn ist nicht die Lösung aller Probleme“, unterstrich die Synode: Zu einer grundlegenden Lösung seien auch weitere Anstrengungen in der Bildungs-, Familien-, Sozial- und Steuerpolitik nötig.

Nach Ansicht des sozialethischen Ausschusses der Kirche wäre es optimal, über Tarifverhandlungen der Sozialpartner zu armutsfesten Löhnen zu kommen. Dieser Weg wahre die Tarifautonomie als hohes sozialstaatliches Gut und helfe, für Branchen individuelle Lösungen zu finden. Die Tarifbindung ist in den vergangenen Jahren jedoch deutlich zurückgegangen. Trotz des Bekenntnisses zum Vorrang der Tarifautonomie sei der Problemdruck durch den Niedriglohnbereich in den vergangenen Jahren so gewachsen, dass nun die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns unumgänglich sei.