Pressemitteilung

Leitwort ist die Jahreslosung 2004 „Himmel und Erde werden vergehen...“

Zitate aus dem Präsesbericht :

  • 12.1.2004


Sperrfrist: Montag, 12. Januar 2004, 13 Uhr!


Zu Strukturen und Ordnungen unserer Kirche


„Himmel und Erde werden vergehen, meine Worte aber werden nicht vergehen  (Markus13,31). Strukturen und Ordnungen unserer Kirche werden vergehen, unsere Systeme gesellschaftlichen, politischen und staatlichen Lebens werden vergeben, aber: Vergänglichkeit ist aufgrund unseres Glaubens an Gott, den Schöpfer, nicht identisch mit Belanglosigkeit und Bedeutungslosigkeit.“ (S. 4)


Zum Paradigmenwechsel in der Kirche


„Unsere Kirche hatte und hat Abschiede zu organisieren und mit Verlusten zu leben: Abschiede von Standorten, von Arbeitsfeldern, von bezahlbaren Stellen. Um so nötiger war und ist es, uns gegenseitig zu neuen Aufbrüchen und kreativen Projekten zu ermutigen. Fülle und Gelingen ist auch mit geringeren materiellen Mitteln möglich“. (S. 5)


Zum geplanten Presbytertag am 23. April 2005


„Gerade im Rahmen der aktuellen Prozesse in der Evangelischen Kirche im Rheinland (ich nenne außer den zurzeit laufenden finanzbedingten Umstruk-turierungen die Arbeit an den Gesamtkonzeptionen gemeindlicher Aufgaben und das Projekt ‚Auf Sendung‘) müssen Presbyterinnen und Presbyter in der Verantwortung, die ihnen zugemutet wird, auch angeregt und gefördert werden und Gelegenheit zum ‚Auftanken‘ bekommen.“ (S. 14)


Zu den Wiedereintrittsstellen


„Es ist wünschenswert, dass noch viel mehr solcher Wiedereintrittsstellen, von denen es im Bereich der EKD derzeit 30 gibt (im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es derzeit zehn Wiedereintrittsstellen, die Red.), errichtet werden. Sie sind ein zeitgemäßes und effektives Instrument, Menschen ihre Schwellenängste zu nehmen und gleichzeitig in einem ernsthaften Verfahren nach Gespräch und Beratung den Eintritt zu ermöglichen.“ (S. 16)


Zur Debatte über eine europäische Verfassung


„Ich plädiere für einen expliziten Gottesbezug. Die protestantischen Kirchen sind in dieser Sache nicht einig. Die Eglise Reformée de France z.B. ist dem Laizismus der Französischen Republik verpflichtet. Die Präambel-Formulierung muss berücksichtigen, dass die europäische Kultur wesentliche Impulse auch vom Judentum und durch den Islam empfangen hat. Es darf also keinen christlichen Alleinvertretungsanspruch geben.“ (S. 28)


Zum „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom September 2004


„Obwohl die Bedeutung des Kopftuches in der islamischen Welt in der umfangreichen Urteilsbegründung nur in Ansätzen ergründet wurde, ist aber doch deutlich geworden, dass es sich nicht nur um ein individuell religiöses Zeichen handelt. Vielmehr ist auch der politische Hintergrund stets mit zu beachten. … die fehlende Gleichberechtigung von Frauen in der islamischen Kultur ist … Anlass, das Kopftuch auch als Zeichen der Diskriminierung von Frauen zu verstehen. “ (S. 49)


Zum Unterschied zwischen Kreuz und Kopftuch


„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Urteil einen Leitsatz vorangestellt: ‚Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche  Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.‘ Ich sehe darin ein Signal für die Notwendigkeit, unsere eigene Identität als evangelische Kirche und die Bedeutung des christlichen Glaubens für unsere Gesellschaft deutlich zu formulieren. Dabei haben wir den grundliegenden Unterschied zwischen Kreuz und Kopftuch inhaltlich zu begründen und herauszustellen.“ (S. 50)


Zur Streichung im Bereich gemeinsamer Finanzierung öffentlichen Aufgaben


„Bei allem Verständnis für die Dramatik der öffentlichen Finanzen: Wer durch Kürzungen Co-Finanzierungen wegbrechen lässt, provoziert in den Pflichtbereichen staatlichen Handelns höhere Kosten! Ärgerlich wird die Debatte, wenn unsere Kirche als Subventionsempfängerin dargestellt und ihr enormer finanzieller und ideeller Beitrag zur Sicherstellung gesellschaftlich notwendiger Arbeit unterschlagen wird. Beunruhigend ist es schließlich festzustellen, dass das Subsidiaritätsprinzip als Ordnungsinstrument staatlichen Handelns an Bedeutung verliert.“ (S. 52)


Zur „Aktion 7×7 – Kirche für Ausbildung“, mit der 70 Ausbildungsplätze zusätzlich eingerichtet wurden


„So wichtig wie die Aufgabe ist, so schwer fällt es uns, 500.000 Euro dafür zur Verfügung zu stellen. Wir versuchen daher, einen möglichst hohen Betrag durch die Einwerbung von Spenden zu refinanzieren. … Die Spendenaktion wird weitergeführt,  und ich bitte Sie herzlich, auch in Ihrem Umfeld noch einmal dafür zu werben.“       (S. 57)