Pressemitteilung

Präses Schneider: „Wie wird in unserer Gesellschaft behindertes Leben geschätzt und geschützt?“

Nachgefragt:

  • 13.1.2004


Ein ganzes Kapitel hatte Präses Nikolaus Schneider am Montag in seinem Bericht an die Landessynode dem Thema „Die Weltverantwortung unserer Kirche (und der Dialog mit dem Islam)“ gewidmet. Mit besonderer Nachdenklichkeit endete die Schilderung seines Besuchs in einer Bonner Beratungsstelle, die eine ganz besondere Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet, nämlich die Beratung und Begleitung von Frauen, die während der Schwangerschaft erfahren, dass sie ein nicht lebensfähiges Kind oder ein Kind mit schwerer Behinderung zur Welt bringen werden. „Das Gespräch in Bonn hat mich neu für die Frage sensibilisiert, wie in unserer Gesellschaft behindertes Leben geschätzt und geschützt wird“, so Präses Schneider in seinem Bericht.


Pränatale Diagnostik während der Schwangerschaft gehört mittlerweile zu den ärztlichen Regelangeboten. Sie eröffnet neue Diagnose- und Eingriffsmöglichkeiten für bestimmte Krankheiten, aber sie offenbaren auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, die nicht heilbar sind. Mütter und Paare geraten schlagartig in eine extreme Belastungs- und Entscheidungssituation. Die Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik will verhindern, dass Frauen aus dem Schockerlebnis heraus überstürzt handeln und schnellstmöglichst einen Abbruch wollen.


Am Rande der Synode nachgefragt, ergreift Präses Schneider Partei für die Frauen und die Beratung: „Auch Mütter, die einem Schwangerschaftsabbruch zustimmen oder bei einem späten Schwangerschaftsabbruch sogar ein totes Kind zur Welt bringen müssen, haben das Recht auf unseren uneingeschränkten Beistand – das ist unsere Verantwortung. Es steht uns nicht zu, in einer solchen Situation einfach wegzuschauen, wegzubleiben. Unser Grundsatz ist: Wir gehen den Weg gemeinsam mit den Frauen, nicht gegen sie.“


Aber über die Situation der Betroffenen hinaus fragt Präses Schneider auch kritisch nach: „Wie glaubwürdig sorgen wir in unserer Gesellschaft für behindertes Leben, wenn es im Mutterleib bis zum neunten Monat abgetrieben werden kann?“ Und er mahnt an, die Richtlinien für eine medizinische Indikation zu überdenken: „Es kann nicht von gleichrangiger Bedeutung sein, ob das Leben der Mutter körperlich oder seelisch gefährdet ist. Frauen, deren Seele durch Pränataldiagnostik in Not gerät, dürfen nicht allein gelassen werden. Es ist nicht nur ihr persönliches Schicksal, sich für oder gegen einen Abbruch zu entscheiden – wir haben mit im Boot zu sitzen. Wir müssen es uns allen zumuten, das Leben mit kranken und behinderten Kindern auch ganz praktisch zu erleichtern.“


Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach §218 a Abs. 2 StGB nicht rechtswidrig, wenn abzusehen ist, dass die Geburt eines Kindes das Leben der Frau, ihre körperliche oder ihre seelische Gesundheit auf schwerwiegende Weise beeinträchtigen würde und ihr deshalb das Austragen des Kindes nicht zugemutet werden kann. Für den Abbruch bei einer medizinischen Indikation ist keine zeitliche Frist einzuhalten. Eine Pflichtberatung muss dem Abbruch nicht vorausgehen.


An dem Bonner Modellprojekt sind die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Diakonischen Werkes, die Universitätsklinik Bonn sowie die evangelische und katholische Klinikseelsorge beteiligt. Ärztliche, psychosoziale und seelsorgliche Beratung greifen im Bonner Modell ineinander. Nähere Informationen gibt es unter www.diakonie-bonn.de im Internet.