Pressemitteilung

Abendmahl und Kirchenzucht im Mittelpunkt der Diskussion

Rheinische Kirche lud zum theologischen Lehrgespräch ein:

  • 25.5.2004


Der Ausschluss vom Abendmahl darf kein Mittel der Kirchenzucht sein. Zu diesem Schluss war die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland schon 1996 gekommen und hatte die entsprechenden Kirchenzucht-Paragraphen aus ihrer Kirchenordnung gestrichen. Die theologische Überprüfung dieser Entscheidung führte dazu, dass die Landessynode der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland bei ihrer diesjährigen Tagung im Januar in Bad Neuenahr den damaligen Beschluss bestätigte. Dies hatte nicht nur innerhalb der protestantischen Kirchen ein großes – teils kritisches – Echo gefunden. Am Montag nun trafen sich rund 80 Vertreterinnen und Vertreter evangelischer Kirchen in Deutschland im Düsseldorfer Landeskirchenamt, um im Rahmen eines Lehrgesprächs über das rheinische Abendmahlpapier „Eingeladen sind alle. Warum die Kirche nicht vom Mahl des Herr ausschließen darf.“ zu diskutieren.



Im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Union Evangelischer Kirchen (UEK), der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschland (VELKD), des Reformierten Bunds, zahlreicher Gliedkirchen, theologischer Fakultäten und Theologinnen und Theologen aus der Evangelischen Kirche im Rheinland wurde deutlich, dass die von der rheinischen Kirche formulierte Position eine längst überfällige Problemanzeige innerhalb des deutschen Protestantismus ist. „Auch wenn unser Beschluss sehr unterschiedlich bewertet wird, ist doch deutlich geworden, wie wichtig es ist, dass wir uns dieser Diskussion stellen“, so der im Rheinland zuständige Oberkirchenrat Jürgen Dembek. Aus der Diskussion, die durch Referate namhafter Theologen eröffnet wurde, sind nach Angaben Dembeks einige „Hausaufgaben“ erwachsen: „Wir werden unseren Text mit Blick auf die zugrunde liegenden Bibelstellen noch einmal genau überprüfen“, so Jürgen Dembek. Kirchenzucht, dies wurde in der Diskussion noch einmal unterstrichen, sei unverzichtbar, weil die Gemeinde die Möglichkeit haben muss, ihre Gemeinschaft – auch die im Abendmahl – zu wahren und zu schützen. Dembek: „Wie aber Kirchenzucht zeitgemäß aussehen soll, das muss geklärt werden. Diese Klärung hatte ja bereits unsere Synode in ihrem Beschluss in Auftrag gegeben.“


Die „offene, ernsthafte Diskussion“ rund um Abendmahl und Kirchenzucht kann nach Ansicht Dembeks eine Anregung für Debatten über strittige theologische Themen innerhalb des Protestantismus in Deutschland sein. „Insofern kann unser Lehrgespräch ein wichtiger Impuls für Diskussionen über die Grenzen der Gliedkirchen hinweg sein“, konstatiert der Oberkirchenrat. In der Sache selbst müsse man nun – neben der Bearbeitung der aufgeworfenen Fragen – klären, wie man mit den anderen Kirchen in der Ökumene über Abendmahl und Kirchenzucht ins Gespräch kommen könne.



Zum Hintergrund: Der Beschluss der
Landessynode vom Januar 2004



Zu den Kernaussagen des Abendmahl-Beschlusses der Landessynode vom
15. Januar 2004 gehört, dass Christus selbst der Gastgeber und Herr seines Tisches ist. Seine Einladung ist offen und bedingungslos, weil es beim Abendmahl im Kern um Vergebung geht. Und schließlich: Wird die Stelle des „unsichtbaren auferstandenen Gastgebers“ durch Menschen vertreten, so handelt es sich nicht um Instanzen, Ämter oder Priester, die das Heilige verwalten oder sperren, sondern um Gäste, die den eigentlichen Gastgeber vertreten – und diese können andere Gäste nicht vom Mahl des Herrn ausschließen. Kirchenzucht könne nicht durch den Ausschluss vom Abendmahl geschehen; statt dessen soll geprüft werden, ob Kirchenzucht beispielsweise über die Mitgliedschaftsrechte ausgeübt werden kann.



Schon 1996 hatte das Leitungsgremium der zweitgrößten protestantischen Landeskirche in Deutschland die Kirchenzucht-Paragraphen, mit denen Menschen von Abendmahl bis dahin hatten ausgeschlossen werden können, abgeschafft. Da sich diese Kirchenzucht-Maßnahme aber in den Bekenntnisschriften findet, auf die sich die rheinische Kirche stützt, sollte die damalige Synoden-Entscheidung durch Studium und Auslegung der Heiligen Schrift überprüft werden. Nun wird also mit Berufung auf das Neue Testament und das Vorbild Jesu der Ausschluss vom Abendmahl abgelehnt. Schließlich habe Jesus mit Sündern und Randgruppen der Gesellschaft gegessen und gefeiert. Seine Einladung zum Abendmahl sei die bedingungslose Einladung zur Vergebung – sie bleibe jedoch nicht folgenlos, weil jeder einzelne Mensch damit auch zu Buße und Umkehr eingeladen sei.


Der Beschluss im Wortlaut: http://www.ekir.de/ekir/ekir_landesynode2004_beschluesse_20843.asp