Pressemitteilung

Fördervereine und Stiftungen helfen der Kirche beim Helfen

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten sind unverzichtbar

  • 2.12.2004


Die rheinische Kirche muss mit dem anhaltenden Rückgang der Kirchensteuer rechnen. Das ist Anlass genug, nicht nur über Sparmaßnahmen und Kürzungen nachzudenken, sondern auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten ins Auge zu fassen und zu fördern. Dennoch wird die Kirchensteuer auch mittelfristig die Haupteinnahmequelle der Kirche bleiben – und auch bleiben müssen, wie Oberkirchenrat Georg Immel, Finanzdezernent der Evangelischen Kirche im Rheinland, betont. „Die Kirchensteuer ist eine langfristig zuverlässige Einnahmequelle, ohne die wir viele Aufgaben nicht übernehmen könnten. Ohne die Kirchensteuer gäbe es in allen Arbeitsbereichen keine Arbeitsplatzsicherheit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“


Was sagt der Finanzexperte zu der Behauptung, die Kirchen erhielten staatliche Subventionen, z.B. im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung oder der Finanzierung von Kindergartenplätzen? „Diese Behauptung stellt die Rechtslage geradezu auf den Kopf! Es ist genau umgekehrt: Die Kirche übernimmt diese Aufgaben als Sozialpartnerin in Erfüllung staatlicher Aufgaben. Als Trägerin setzen wir über die Kostenerstattung hinaus auch noch Kirchensteuermittel zur Restfinanzierung ein“, so Immel. Das sind z.B. bei Kindertageseinrichtungen pro Jahr immerhin rund 55 Millionen Euro.


Außerdem sei von großem Vorteil, dass die Kirchensteuer eine unpersönliche Einnahmequelle darstellt. Denn die Kirchen führen keine Listen über die Einkommensverhältnisse ihrer Mitglieder. Fakt ist: Die Angebote der Kirche können alle in Anspruch nehmen, egal, ob und wie viel Kirchensteuer sie zahlen. Tatsächlich zahlen fast zwei Drittel der Kirchenmitglieder keine Kirchensteuer, da sie nicht einkommensteuerpflichtig sind – Kinder, viele Rentnerinnen und Rentner, Erwerbslose. Viele Angebote, ob in den Gemeinden, in Beratungsstellen oder den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen werden auch von Nicht-Kirchenmitgliedern in Anspruch genommen – kostenlos.


Die Kirchensteuer bringt ca. 60 bis 70 Prozent der kirchlichen Einnahmen. Bemessungsgrundlage ist die Einkommen- und/oder Lohnsteuer (zurzeit neun Prozent). Die Verwaltung der Kirchensteuer durch die staatlichen Finanzämter gegen eine Gebühr zwischen drei und vier Prozent spart übrigens Geld für die kirchliche Arbeit und entlastet gleichzeitig finanziell die staatliche Verwaltung. Eine eigene kirchliche Steuerverwaltung würde nach Schätzungen 15 bis 20 Prozent der Kirchensteuereinnahmen kosten.


Wie sieht es mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten als Ergänzung zur Kirchensteuer aus?





  • Besonderes
    Kirchgeld

    Es wird von solchen Kirchenmitgliedern erhoben, deren Ehegatte keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört – und zwar dann, wenn der Partner, der in der Kirche ist, kein oder nur ein geringes Einkommen bezieht und die Ehegatten nicht steuerlich getrennt veranlagt sind. Das Besondere Kirchgeld beträgt nur ca. ein Drittel der Kirchensteuer. Alle evangelischen Landeskirchen und viele katholische Bistümer erheben es, die rheinische Kirche erst seit dem 1. Januar 2001. Der Umfang des Besonderes Kirchgeldes am Kirchensteuer-aufkommen beträgt ca. drei bis vier Prozent (ca. 15 bis 20 Millionen Euro) „Das besondere Kirchgeld ist keine Steuer für Ausgetretene und erst Recht keine Besteuerung durch die Hintertür“, betont Finanzdezernent Immel. „Es ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit – das hat das Finanzgericht Düsseldorf erst kürzlich noch einmal festgestellt“, sagt er mit Blick auf die Klage einer Frau, die jährlich 180 DM (90 Euro) Kirchgeld zahlen soll. Die Klage war abgewiesen worden.





  • Umnutzung von Kirchen/Mehrfachnutzung von Gemeindehäusern
    Der Kosten verursachende Gebäudebestand in den Gemeinden ist reduzierbar, wenn Kirchen und Gemeindehäuser effektiver genutzt werden, z.B. durch bessere Raumnutzung, Nutzungsänderungen, Vermietung, Verpachtung oder auch Verkauf. Zur Entwidmung einer Gottesdienststätte bedarf es einer Genehmigung durch das Landeskirchenamt. Zum Vergleich: In den Jahren 1985 bis 2003 wurden in der rheinischen Kirche 15 Gottesdienststätten entwidmet, allein im Jahr 2004 waren es 20. „Ohne zuverlässige Orte ist ein lebendiges Gemeindeleben nicht vorstellbar“, so Immel, „aber es ist besser, einige Gebäude aufzugeben, um andere zu erhalten und den Personalbestand zu sichern.“ Konkret heißt das: Die rheinische Kirche empfiehlt den Gemeinden, die über alternative Raumnutzungen nachdenken, in Zusammenarbeit mit Fachleuten die Erstellung einer „Gebäudestrukturanalyse“, und sie ist mit Checklisten behilflich.




  • Fundraising
    Die Gemeinden gehen vielfach neue Wege, um über Fundraising zusätzliche Geld- und Sachmittel zu beschaffen um ‚die Schätze zu heben‘. „Wir müssen hier noch stärkere Aktivitäten entwickeln,“ so Oberkirchenrat Immel. Hier Beispiele für Fundraising in der Kirche:




  • Spenden/Kollekten
    Spenden für bestimmte Projekte wie z.B. schnelle Katastrophenhilfe und Anschaffungen mit besonderer Zweckbestimmung einer Gemeinde und zweckbestimmte Gottesdienstkollekten gehören zu den klassischen zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten in der Kirche.




  • Fördervereine
    Fördervereine sind meist eingetragene Vereine, deren Hauptzweck nicht nur darin besteht, Geldquellen für gemeinnützige Projekte zu erschließen, z.B. bei Unternehmen oder anderen potenten Geldgebern. Besonders wichtig ist die ideelle Zielsetzung. In der rheinischen Kirche gibt es bereits mehrere hundert Fördervereine, z.B. in der Kindergartenarbeit, der Kirchenmusik, der Jugend-arbeit und im Bereich der Erhaltung denkmalgeschützter Kirchen. „Wir begrüßen es, wenn solche Fördervereine gegründet werden, denn hier geht es nicht nur um die Finanzierung, sondern auch um ehrenamtliche Mitarbeit“, kommentiert Georg Immel.




  • Stiftungen
    Sie haben, im Unterschied zu zweckbestimmten Spenden, das Ziel, bestimmte Projekte dauerhaft zu fördern – ideell und finanziell. Stifterinnen und Stiftern gewährt das Finanzamt erhebliche Steuervorteile. Ob in der Jugend- Alten- und Behindertenhilfe oder in der Förderung von Kunst, Kultur und Sport – allein in Nordrhein-Westfalen gibt es weit mehr als kommunale 2.000 Stiftungen, die „helfen helfen“. Im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es 150 Stiftungen, die kirchliche Zwecke fördern. Die neuesten Stiftungsgründungen in der rheinischen Kirche gibt es aktuell bei der evangelischen Polizeiseelsorge und der Notfallseelsorge.