Pressemitteilung

Disziplinarkammer soll urteilen

Verfahren gegen Denklinger Pfarrer beschlossen

  • 7.7.2004


Gegen den Pfarrer der Gemeinde Denklingen (Kirchenkreis An der Agger), Wolfgang Vorländer, wird ein Verfahren vor der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche im Rheinland eingeleitet. Das hat das Kollegium des Landeskirchenamtes (LKA) am Dienstag beschlossen. Dem Beschluss waren intensive Ermittlungen vorangegangen, nachdem das LKA den Pfarrer im Dezember 2003 wegen des Verdachts der Amtspflichtverletzung in einer Seelsorge-Angelegenheit mit sofortiger Wirkung beurlaubt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte. Nach Ansicht des LKA haben die Ermittlungen diese Vorwürfe weitgehend erhärtet. Sie seien so schwerwiegend, dass nun die Disziplinarkammer darüber urteilen müsse. Über den Beschluss des Kollegiums sind der Pfarrer und die zuständigen Gremien von Gemeinde und Kirchenkreis inzwischen informiert worden.


Generell haben Disziplinarverfahren in der Kirche das Ziel, die Gemeinden vor Ärgernis und Missverständnissen zu bewahren. Überdies soll auch das Pfarramt vor Missbrauch und Entwürdigung geschützt werden. Ziel des Verfahrens kann auch sein, eine Amtskraft vom Verdacht einer Amtspflichtverletzung zu befreien.


Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Amtspflichtverletzung begründen, führt das Landeskirchenamt die notwendigen Ermittlungen durch, um den Sachverhalt aufzuklären. Wenn die Ermittlungen ergeben, dass das Verfahren nicht eingestellt werden kann, kann das Landeskirchenamt in weniger schweren Fällen der Amtskraft durch Disziplinarverfügung einen Verweis erteilen oder ihr eine Geldbuße auferlegen. Dagegen ist ein Beschwerderecht bei der Disziplinarkammer gegeben. In schweren Fällen leitet das Landeskirchenamt ein Verfahren vor der Disziplinarkammer ein. Nach der Verhandlung ergeht ein Urteil, das auf eine Disziplinarmaßnahme, Einstellung des Verfahrens oder Freispruch lauten kann. Die Disziplinarmaßnahmen reichen von einem Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst. Gegen das Urteil der Kammer kann Berufung beim Disziplinarhof eingelegt werden.


Die Disziplinarkammer ist mit hauptberuflich tätigen Juristinnen und Juristen, die an dieser Stelle ehrenamtlich für die Kirche tätig sind, sowie mit Theologinnen/Theologen und Nicht-Theologinnen/-Theologen als Beisitzerinnen und Beisitzer besetzt. Die Terminierung des vorgenannten Verfahrens obliegt der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche im Rheinland.