Pressemitteilung

Der „Dritte Weg“ der Kirchen

Hintergrund zum Arbeitsrechtsregelungsgesetz:

  • 10.1.2002

Durch das Arbeitsrechtsregelungsgesetz wird das Verfahren für die Regelung der Arbeitsbedingungen in der verfassten Kirche (rund 23.000 Beschäftigte im Bereich der rheinischen Landeskirche) und in der Diakonie (rund 49.000 Beschäftigte) festgelegt. Die Grundlage dafür bildet der sogenannte „Dritte Weg“.


Das bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverhandlungen und Arbeitskampf, sondern in einer paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission – in der die Arbeitnehmerseite im Jahre 2002 den Vorsitz führen wird – durch Arbeitrechtsregelungen und nicht durch Tarifvertrag zustandekommen. Anstelle von Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) tritt eine verbindliche Schlichtung durch eine ebenfalls paritätisch besetzte Schiedskommission mit einem neutralen Vorsitzenden.


Der „Dritte Weg“ wird im Bereich der meisten Landeskirchen in Deutschland als kirchengemäße Alternative zum Tarifvertrag praktiziert. Dies ist zulässig, weil die Vorgaben des Grundgesetzes, Koalitionsfreiheit und die gleichberechtigte Beteiligung der Arbeitnehmerseite bei der Regelung von Arbeitsbedingungen, in paritätisch besetzten Kommissionen in gleicher Weise gewährleistet wird wie bei Tarifverhandlungen.


Die Novellierung ist vor allem wegen Änderungen bei der Refinanzierung der Gehälter im Gesundheitswesen notwendig geworden. Es soll für Kirche und Diakonie differenzierte und sachgerechte Entscheidungsstrukturen bieten; es geht aber nicht um die Aufspaltung des Arbeitsrechts in Kirche und Diakonie.