Pressemitteilung

Gemeinsame Erklärung

bbz GmbH

  • Nr. 144/2011
  • 21.12.2011
  • 1641 Zeichen

Nach einem Gespräch in der Sitzung der Kirchenleitung erklären die Kirchenleitung und Oberkirchenrat Georg Immel:

1. Vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der bbz GmbH durchzuführenden Untersuchungen hält Oberkirchenrat Immel es für sachdienlich und auch im Interesse der Kirche für opportun, zur ungestörten Durchführung der notwendigen Ermittlungen bis auf weiteres die Ausübung seines Amtes in der Kirchenleitung ruhen zu lassen.

Dies – getragen von dem Bewusstsein, selbst keine Dienstpflicht verletzt zu haben, insbesondere, weil auch die Wirtschaftsprüfer keinen Hinweis auf Verdachtsmomente gegeben hätten – ist im Wesentlichen als ein von den Mitgliedern der Kirchenleitung auch als solches verstandenes Zeichen der Solidarität und Verbundenheit von Oberkirchenrat Immel mit der Rheinischen Kirche zu sehen. Damit übernimmt Oberkirchenrat Immel auch einen Teil seiner gesamtkirchlichen und damit auch politischen Verantwortung für die Abwendung weiteren Schadens, der der Kirche durch die Vorgänge bei der bbz GmbH rufmäßig entstanden ist.

2. Die Kirchenleitung hebt hervor, dass Oberkirchenrat Immel bei den Kapitalanlagen, soweit sie in seine Verantwortung fielen, bereits seit 2004 Nachhaltigkeitsfilter eingesetzt und dem Kapitalerhalt Vorrang vor Rendite gegeben hat.

3. Die Kirchenleitung hebt weiter hervor, dass die Tätigkeit von Oberkirchenrat Immel in den Gremien, in denen er für die Evangelische Kirche im Rheinland sitzt, hohe Wertschätzung erfährt.