Pressemitteilung

Die Kirche darf nicht vom Abendmahl ausschließen

Rheinische Kirche bekräftigt die bedingungslose Einladung Jesu Christi:

  • 16.1.2004


„Darf die Kirche vom Mahl des Herrn ausschließen?“ Nein, das darf sie nicht! Diese zentrale Erkenntnis des protestantischen Abendmahlsverständnisses hat die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland bei ihrer Tagung in Bad Neuenahr heute bekräftigt. Einstimmig verabschiedeten die Synodalen die entsprechende Ausarbeitung des Ständigen Theologischen Ausschusses der rheinischen Kirche.


Zu dessen Kernaussagen gehört, dass Christus selbst der Gastgeber und Herr seines Tisches ist. Seine Einladung ist offen und bedingungslos, weil es beim Abendmahl im Kern um Vergebung geht. Und schließlich: Wird die Stelle des „unsichtbaren auferstandenen Gastgebers“ durch Menschen vertreten, so handelt es sich nicht um Instanzen, Ämter oder Priester, die das Heilige verwalten oder sperren, sondern um Gäste, die den eigentlichen Gastgeber vertreten – und diese können andere Gäste nicht vom Mahl des Herrn ausschließen. Kirchenzucht, so die Vorlage, könne nicht durch den Ausschluss vom Abendmahl geschehen; statt dessen soll geprüft werden, ob Kirchenzucht beispielsweise über die Mitgliedschaftsrechte ausgeübt werden kann.


Fragen der Kirchenzucht waren der Ausgangspunkt für die theologische Ausarbeitung: Schon 1996 hatte das Leitungsgremium der zweitgrößten protestantischen Landeskirche in Deutschland die Kirchenzucht-Paragraphen, mit denen Menschen vom Abendmahl bis dahin hatten ausgeschlossen werden können, abgeschafft. Da sich diese Kirchenzucht-Maßnahme aber in den Bekenntnisschriften findet, auf die sich die rheinische Kirche stützt, sollte die damalige Synoden-Entscheidung durch Studium und Auslegung der Heiligen Schrift überprüft werden. Nun wird also mit Berufung auf das Neue Testament und das Vorbild Jesu der Ausschluss vom Abendmahl abgelehnt. Schließlich habe Jesus mit Sündern und Randgruppen der Gesellschaft gegessen und gefeiert. Seine Einladung zum Abendmahl sei die bedingungslose Einladung zur Vergebung – sie bleibe jedoch nicht folgenlos, weil jeder einzelne Mensch damit auch zu Buße und Umkehr eingeladen sei.


Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist nun beauftragt, ihre Position in ökumenischen Gesprächen mit anderen Kirchen darzulegen. Gerade in römisch-katholischer, orthodoxen, aber auch in anderen protestantischen Kirchen herrscht mit Blick auf Kirchenzucht in Verbindung mit dem Abendmahl ein anderes Verständnis.