Knapp eine halbe Million Schülerinnen und Schüler nehmen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland am evangelischen Religionsunterricht teil. Dabei werden sie von 10.000 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Auf dem Lehrplan stehen Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach Gott, nach der Deutung der Welt sowie nach Leben und Tod. Der Unterricht soll dazu beitragen, sich des eigenen, christlichen Lebens und Handelns bewusst zu werden. Damit vermittelt er mehr als reines Wissen über Religion. In Deutschland ist Religionsunterricht ordentliches – verpflichtendes – Lehrfach und damit durch das Grundgesetz geschützt. In der Lehre wird dabei die Übereinstimmung mit den „Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ garantiert. Der Unterricht wird von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von Pfarrerinnen und Pfarrern erteilt.
Ansprechpersonen für die jeweiligen Bundesländer und Klassenstufen
Weitere Informationen gibt es für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen per E-Mail an gabriele.tscherpel@ekir.de; für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland per E-Mail an rainer.pauschert@ekir.de; bei eher schulartspezifischen Anliegen der Primarstufe und der Sekundarstufe I per E-Mail an gabriele.tscherpel@ekir.de und bei Anliegen der Sekundarstufe II im allgemein- wie im berufsbildenden Bereich per E-Mail an rainer.pauschert@ekir.de.
Weiterführende Links
- Zur Zukunft des Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen
- Konfessioneller Religionsunterricht
- Religionsunterricht: Unterrichtende
- Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung
- Vokation
- Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
- Informationen zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen
- Heft der EKD zu Konfessioneller Kooperation
- EKD-Text zu Konfessionslosigkeit
- Religiöse Bildung bleibt unverzichtbar – Religionsunterricht in der Corona-Krise
- Begleitung von Lehramtsstudierenden
- Rechtliche Informationen zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen