Pressemitteilung

Verlässlich regeln, wie Staat und Kirche für das Allgemeinwohl eintreten

Minister Pinkwart beim Fachsymposion über Staatskirchenverträge

  • Nr. Pressemitteilung 144/2009
  • 10.9.2009
  • 3058 Zeichen

„Staat und Kirche sind in Deutschland aus guten Gründen getrennt“, sagt Christian Drägert, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland: „Trotzdem nehmen beide Aufgaben für das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger wahr. Da ist es gut, dass Staatskirchenverträge verbindlich regeln, wie solche Kooperationen von verlässlichen Partnern wahrgenommen werden“, so der leitende Jurist der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Über die Zukunft der Staatskirchenverträge diskutierten heute Nachmittag Kirchenvertreterinnen und -vertreter mit Gästen aus Politik und Ministerien im Düsseldorfer Landeskirchenamt auf Einladung der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche. Anlass war der „Düsseldorfer Vertrag zur Pflege und Entwicklung der Evangelischen Theologie durch Forschung, Lehre und Studium“, der vor 25 Jahren mit dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossen worden ist.

In der These V der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 ist das Verhältnis von Staat und Kirche, auf dem die heutigen Staatskirchenverträge fußen, grundlegend beschrieben. Grund genug also, im Rahmen des Fachsymposions zunächst diese These theologisch zu beleuchten, anschließend den juristischen Blick auf das Verhältnis von Kirche und Staat nach dem Grundgesetz und der Landesverfassung NRW zu werfen und dann in die Zukunft zu schauen: „Der Düsseldorfer Vertrag hat sich bewährt – immer auch dann, wenn es Streitpunkte gab. Aber diese konnten wir auf Basis des Vertrags klären“, bilanzierte Professor Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW, als Gast des Fachsymposions. Dies unterstrich auch der westfälische Präses Alfred Buß: „Wir tragen Konflikte in einem Geist der Verantwortung und der klaren Trennung von Staat und Kirche aus.“ Dabei sei der Vertrag eine hilfreiche Grundlage.

Pinkwart regt Weiterentwicklung des Vertrags an

Zugleich regte Minister Pinkwart eine Weiterentwicklung des Vertrags an. Zum einen müsste den größeren Freiheiten der Universitäten Rechnung getragen werden, zum anderen brauche man „klarere Regeln zum Beispiel für die Ausstattung von theologischen Fakultäten und religionspädagogischen Ausbildungseinheiten. Diese Lücken könnte man schließen“. Der lippische Landessuperintendent Dr. Martin Dutzmann wertete den vor 25 Jahren geschlossenen Vertrag auch als ein Zeichen der Gemeinsamkeit der rheinischen, der westfälischen und der lippischen Kirche: „Er ist der erste Staatskirchenvertrag, den alle drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen mit dem Land abgeschlossen haben. Die darin dokumentierte Gemeinsamkeit der drei Landeskirchen ist und bleibt ein wichtiges Gut. Nur wenn wir gegenüber Staat und Gesellschaft mit einer Stimme sprechen, finden wir auch Gehör“, sagte er.