Pressemitteilung

Kirchenasyl ein legitimes Mittel, dem Schutzauftrag von Kirche gerecht zu werden

„Kirchengemeinden beanspruchen keinen rechtsfreien Raum“

  • Nr. 43/2015
  • 4.2.2015
  • 3075 Zeichen

Die Evangelische Kirche im Rheinland hält daran fest, im Notfall Flüchtlingen Zuflucht zu gewähren. „Sorge bereitet uns die veränderte Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beim Umgang mit Kirchenasyl. Die gestiegene Zahl von Kirchenasylen ist ein Hinweis auf die humanitären Defizite des europäischen Asylsystems. Unsere Kirchengemeinden gewähren Menschen Kirchenasyl nach reiflicher Überlegung“, hatte Präses Manfred Rekowski bereits bei der Landessynode im Januar deutlich gemacht. Damit nahm er Bezug auf eine Neubewertung des Kirchenasyls durch das Bundesamt, die inzwischen breiter politisch diskutiert wird. Diese Neubewertung betrifft Flüchtlinge, die nach der Dublin-III-Verordnung in ein anderes europäisches Land abgeschoben werden sollen. Dort, so das Bundesamt, drohe in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben. Dies beurteilen kirchliche Fachleute und staatliche Verwaltungsgerichte aus unterschiedlichen Gründen anders. Hinzu kommt: Dass nach der Neubewertung Menschen im Kirchenasyl im bestimmten Fällen als „flüchtig“ gelten, widerspricht dem Selbstverständnis des Kirchenasyls, zu dem es selbstverständlich gehört, die Behörden über den Aufenthaltsort der Menschen zu informieren.

„Wenn trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die Abschiebung eines Flüchtlings bevorsteht, die diesen möglicherweise der Gefahr für Leib und Leben aussetzt, fordert unser Glaube von uns, diesem Menschen beizustehen. Darum verstehen wir im Fall einer solchen Gefährdung das von Kirchengemeinden gewährte Kirchenasyl auch im Sinne der Wahrung internationaler Menschenrechte und des Geistes unserer Verfassung als ein legitimes Mittel, unserem Schutzauftrag als Kirche gerecht zu werden. Kirchengemeinden, die Asyl gewähren, leisten ihren Beistand in der Regel öffentlich und immer gewaltfrei. Sie beanspruchen keinen rechtsfreien Raum“, hatte Präses Rekowski in diesem Zusammenhang deutlich gemacht.

Die Landessynode, das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, hatte im Januar gefordert, bis zu einer Überwindung der jetzigen Dublin-Regelungen auf europäischer Ebene bei der Anwendung der Dublin-III-Verordnung sofort folgende Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen umzusetzen: Familien mit Kindern und Schwangere erhalten die Möglichkeit, ihr Asylverfahren in Deutschland durchzuführen und während seiner Dauer hier bleiben zu können; Familien erhalten die Möglichkeit, ihr Verfahren gemeinsam in Deutschland durchzuführen. Auch Geschwister und volljährige Kinder sind einzubeziehen; eine Abschiebung/Rückführung von Flüchtlingen in andere Länder ist nur dann möglich, wenn menschenrechtliche Standards im Umgang mit Flüchtlingen auch in dem jeweiligen Staat vorausgesetzt werden können.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gab es 2014 rund 30 Kirchenasyle.